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>> Die Poststempel und die Entwicklung der Gebühren in Preußen

Tabelle: Gewichtsstufen in Preußen und Frankreich

Der Postvertrag von 1817

Das Entschädigungsystem

Durch den Vertrag wurde vereinbart, daß Frankreich an Preußen eine Entschädigung pro 30 Gramm Post bezahlte. Diese Entschädigung unterschied sich natürlich pro Rayon. Je weiter der Rayon von der französisch-deutschen Grenze entfernt war, desto höher war die Verrechnung. Für Korrespondenz aus den preußischen Rayons 1 bis 4 zahlte Frankreich z. B. 5, 10, 16 und 20 Ggr, für Post aus dem Rayon 5 sogar 28 Ggr. Wenn die Poststücke in Frankreich waren, gab es keine weitere Verrechnung gegenüber Preußen.

Der Betrag von 28 Ggr. kam nicht von ungefähr zustande. Die Autoren Bruns, van der Linden und Münzberg fanden nirgendwo einen Anhaltspunkt, auf welcher Grund-lage diese Berechnung basierte. In einem Stapel Kopien, übersetzt von Fiege, bezogen auf den Postvertrag von 1817, fand man eine Einteilung in 6 Rayons. Fiege selbst sagte, daß er nicht wußte, wem die Kopien gehörten. Er meinte, daß ein 6. Rayon nach 1820 hinzugefügt wurde, was aber nicht korrekt ist. Die Kopien sind die Beiblätter mit der Nr. 4 und gehören vermutlich zum Vertragskonzept von 1816, sind aber leider nicht datiert. Im Juli 1816 hatte von Haysdorf eine 6-Rayon-Einteilung vorgeschlagen, und vermutlich gehörte dieses Beiblatt Nr. 4 zu diesem Konzept. In diesem Beiblatt werden alle Postämter pro Rayon aufgeführt und der Preis für einen einfachen Brief von diesen Postämtern nach Saarbrück aufgelistet. Von Haysdorf hatte diese Berechnung bestellt, weil der Weg über Aachen eine Gebühr für Belgien mit einschließen mußte. So ist es sehr gut mögliches, daß dieses Beiblatt zu einer ursprünglichen Aufteilung in 6 Rayons gehört, um so mehr, weil die Anzahl der Postämter pro Rayon mit den Zahlen korrespondieren, die von Münzberg für jene sechs Rayons aufgeführt werden.

Pro Rayon ergab die Summe aller Gebühren für einen einfachen Brief, geteilt durch die Anzahl der Postämter, den durchschnittlichen Preis für einen einfachen Brief. Im Falle von Rayon 5 waren das 350 (Ggr)/41 (Postämter) = 8 Ggr und 9 Pfennig. Pro 30 Gramm waren das dann 26 Ggr und 3 Pfennig, wahrscheinlich gerundet auf 27 Ggr. Auch die Umrechnung in 41 décimes wurde erwähnt. Die gleiche Berechnung für Rayon 6 ergab 198.5/18 = 11 Ggr. Pro 30 Gramm waren das 33 Ggr, die 53 décimes entsprachen. (Bis jetzt ist i. allg. bekannt, daß nur fünf Rayons im Vertrag erwähnt wurden.) Der durchschnittliche Preis für Rayon 5 und 6 betrug somit (27 + 33)/2 = 30 Ggr oder 47 décimes. Diese Zahlen unterscheiden sich nicht sehr von den endgültigen Werten, die im Vertrag aufgeführt sind, nämlich 28 Ggr oder 42 décimes.

Rundschreiben 214, Literaturbeilage 213, 12.12.2006, Seite 5.


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Added: 31/08/2015
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