Stempelbetrachtungen mit kritischen Augen, Teil 3
[Willi Deininger, Tel. 06081/41359
Als der Verfasser im Juni 2003 eine Danzigmarke Mi.-Nr. 132 , zeitgerecht entwertet mit dem Stempel „Neuteich, Freie Stadt Danzig“ vom 17.3.23 8-9 V, als nicht (mehr?) prüfbar zurückerhielt, bekam er vom Prüfer die Erklärung, daß kürzlich mehrere Bögen teurer Danzigmarken aufgetaucht seien, die mit diesem Stempel entwertet gewesen seien. Diese Darstellung wurde am 25.3.06 anläßlich der Jubiläumsveranstaltung der Arge Danzig in Hamm-Pelkum vom Prüfer R. Soecknick im Beisein der Prüfer G. Gruber und R. Tworek bestätigt.
Am 21.10.06 wurde bei der 101. Rauhut-Auktion in Mülheim an der Ruhr folgende Los-Nr. 2578 angeboten:
Portomarke 800 Pf dunkelviolettpurpur mit zeitgerechtem Stempel „Neuteich Freie Stadt Danzig“ Fotoattest Soecknick „echt und einwandfrei“ Mi. 2000,- Sehr seltene Marke, P20 X, 700,- €
Auf dem halben Abschlag ist als Datum ... 3. 5-6N zu erkennen. Da die Portomarke vom 1.1.23 bis 2.11.23 frankaturgültig war und der Stempel vom 19.10.21 bis 7.9.39 eingesetzt wurde (Wolff-Stpl-Katalog, Band 1, 3. Auflage 2005, Seite 3-127, Pos. 10.0), ist die zeitgerechte Entwertung möglich gewesen.
Genauso möglich war aber auch eine Nachstempelung vom 3.11.23 bis 31.12.23 (= Fälschung). Ob und wie der Prüfer diese Möglichkeit auf Grund irgendwelcher Sekundärmerkmale ausschloß, ist nicht bekannt.
Außer dieser mittlerweile – vor allem bei Portomarken – fragwürdigen Interpretation des Begriffs „zeitgerecht“ muß in diesem Fall ein anderer Sachverhalt angesprochen werden. Ich setze voraus, daß Herr Soecknick erst zu einem Zeitpunkt von der gestempelten Bogenware Kenntnis erhielt, als das Fotoattest schon ausgestellt war (also vor Juni 2003).
Im Interesse aller Danzigsammler – vor allem der Arge-Mitglieder – ist zu fragen:
- Ist die Nichtprüfbarkeit des Stempels „Neuteich Freie Stadt Danzig“ grundsätzlich für alle Danzigmarken der Inflationszeit anzunehmen oder nur für bestimmte Sorten und Zeiträume?
- Was geschieht mit den Prüfungen und Testaten, die vor Juni 2003 (oder noch früher) vorgenommen bzw. ausgestellt wurden?
Wie ist die Rechtslage des Markenbesitzers
• innerhalb der 5 jährigen Haftungszeit?
• wenn 5 Jahre ab Testatausstellung verstrichen sind?
- Welche Wertentwicklung nehmen solche Stücke?
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Arge Danzig, Rundschreiben 214, Seite 1609.
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Added: 14/03/2008
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