Königliche Artilleriewerkstatt Danzig
[Utz Lahmann, Tel. 030-8925461]
Portopflichtige Dienstsache vom 25.1.12 nach Weißensee-Berlin
Portopflichtige Dienstsachen durften nur von staatlichen Stellen an Privatpersonen verschickt werden und mussten auf Postsendungen entweder gedruckte oder gestempelte Vermerke aufweisen. Der Empfänger hatte die übliche Postgebühr (ohne Zuschlag) als Nachgebühr zu zahlen.
Die „Königl. Preußische Artilleriewerkstatt Danzig“ war demzufolge eine staatliche Stelle und verwendete – zusätzlich zum Poststempel – einen Absenderstempel (s. Kartenvorderseite).
Im Fall des oben abgebildeten Belegs betrug das Porto für eine Postkarte innerhalb des Deutschen Reiches 5 Pfg. Darum wurde seitens der Post mit Blaustift eine „5“ auf die Kartenvorderseite geschrieben. Diesen Betrag zog der Briefträger vom Adressaten ein.
▀
Arge Danzig, Rundschreiben 260, 3. Quartal 2018, Seite 3217.
Hits: 2175
Added: 15/07/2018
Copyright: 2024 Danzig.org