In eigener Sache
Liebe Mieglieder,
heute möchte ich über eine Angelegenheit schreiben, die uns Sammler immerder passieren kann.
Ab Sommer 2014 kann man wieder Wertbrief verschicken. Die AGB der Post kurden dahingehend geändert, dass Sammlermarken in einem Einschreiben nicht mehr der Haftungsforderung unterliegen. Also versende ich seitdem Sammlermarken ab einem
Barwert von 25 € in einem Wertbrief. In diesem sind sie bis zu einem Wert von 500 € versichert.
Ein von mir an ein Arge-Mitglied gesandter
Wertbrief vom 28. August 2018 mit Danzigmarken
kam nicht an. Nicht einmal im Briefzentrum
wurde er registriert, nur bei der
Aufgabe in einem Postamt meines Berliner
Bezirks.
Ich stellte am 28.9.2018 einen Nachforschungsantrag,
gab an, dass der Inhalt Sammler-Marken gewesen sind und fügte den
Einlieferungsbeleg und die Kopie des Briefes
mit der Einzelaufführung der Marken an. Die
im Brief errechnete Kaufsumme + Versandkosten
gab ich als Wert des Briefes an.
Am 12.11.2018 schrieb mir der Kundenservice
der Deutschen Post, dass die Nachforschung
nicht zum Erfolg geführt habe und von einem
Verlust des Briefes ausgegangen werde: „…
das tut uns leid.“
Nun dachte ich natürlich, dass der von mir
errechnete Wert der Marken ersetzt werden
wird, aber da irrte ich sehr: „Der von Ihnen
übermittelte Wertnachweis kann in der vorliegenden
Form nicht von uns anerkannt werden.
Ein Wertnachweis muss immer zweifelsfrei
und nachvollziehbar sein. Private Rechnungen
und private Quittungen können deshalb nicht
ohne weitere Belege berücksichtigt werden.
Ein Wertnachweis, welcher die beiden oben genannten Kriterien erfüllt, wäre z. B. die Kopie eines Kontoauszugs, wo der Geldeingang-
Geldeingang des Empfängers in der von Ihnen angegebenen Höhe ersichtlich ist. Oder, falls
der Verkauf über Ebay erfolgt sein sollte, wäre ein Ausdruck der Umsatzübersicht … hier
ebenfalls ein nachvollziehbarer Wertnach-
weis
Ich schrieb am 18.11.2018 an den Kundenservice,
dass ich ein Sammler und kein
Händler sei und nur bei teuren Käufen einen
Nachweis führe. Unsere Werte ergeben sich
aus Angebot und Nachfrage anhand eines
Prozentsatzes des Michel-Wertes. Ich stellte
die Frage, wie denn ein Sammler, der Marken,
Briefe etc. verschickt, deren Herkunft geldlich
immer nachweisen könne?
Aber zufällig konnte ich das, da alle Marken
des Wertbriefes aus einer Rundsende-Entnahme
stammten. Sowohl die Einzahlung als auch
die Buchung auf das Arge–Konto waren
auszugsweise zu belegen. Beides legte ich
dem Antwortschreiben bei. Nun müsste
eigentlich alles i. O. sein, dachte ich.
Antwort des Kundenservices vom 20.11.2018 (alle Schreiben immer ohne eineUnterschrift):
„Die Deutsche Post kann weder den Michelkatalog noch Kataloge von anderen sammlerobjekten als Grundlage von Zeitwertberechnungen anerkennen. Als Begründung möchten
wir (auf) die bei allen Sammlerobjekten
existierenden hohen Fluktuationsraten der
entsprechenden Marktpreise verweisen. …
Wir werden Ihnen im aktuellen Anliegen Ihrer
Haftungsforderung aus Kulanz diesmal
vollständig entsprechen. …
Ob oder in wie weit Ihre derzeitigen Angaben
bezüglich der versandten Briefmarken korrekt
sind, lässt sich anhand der von Ihnen
übermittelten Daten nicht zweifelsfrei nachweisen.
Aufgrund dieser fehlenden Daten kann
deshalb hier keine Haftungszahlung, sondern
nur eine Zahlung auf Kulanzbasis erfolgen.“
Damit kommt für mich zum Ausdruck, dass
seitens der Deutschen Post mit allen Mitteln
versucht wird, Haftungsforderungen zu verhindern.
Hat es dann noch Sinn, Sammlermarken mit Wertbriefen zu verschicken, wenn
man die Herkunft nicht nachweisen kann? Ich tendiere zum „Nein“. Man gibt der Deutschen
Post Geld für Einschreiben und Versicherung, bekommt aber bei Verlust der Sendung keinen entspr. Ersatz.
- Vorsitzender
Arge Danzig, Rundschreiben 262, 1. Quartal 2019, Seite 3287.
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Added: 03/01/2019
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