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Innendienstmarken - in Danzig verwendet

Dr. Bernd Marczinke, Bernd.marczinke@t-online.de

Nein, dies ist kein Artikel über den Kleinen oder Großen Innendienst, sondern ein Bericht über die Innendienstmarken von Preußen, dem Norddeutschen Postbezirk bzw. der Reichspost, die im Gebiet der späteren Freien Stadt Danzig verwendet wurden.

Zwischen 1850 und 1865 erschienen in Preußen Freimarken bis zu einem Nominalwert von 3 Silbergroschen bzw. 7 Silbergroschen bei Ganzsachen. Damit mussten bei Sendungen mit sehr hohen Gebühren wie Wertbriefen oder Paketbegleitbriefen ent­weder - zur Freude späterer Phila­telisten – große Mengen an Marken verklebt und abgestempelt werden oder es wurde Bar­frankierung benutzt. Letzteres führte jedoch zu einem umständlichen und aufwändigen Buch­führungsverfahren und damit einem hohen Arbeitsaufwand.

Paket­be­gleitbrief vom 29. 11. 1860 aus Danzig nach Jülich,

frankiert mit 22 Silbergroschen (Sgr.)

Verwendung fand eine preußische Ganzsache zu 3 Sgr. mit Zusatz­franka­tur 4 x 1 Sgr. und 5 x 3 Sgr. der 3. Ausgabe von 1857

Die Entwertung erfolgte mit dem Rahmen­stempel DANZIG (Wo Bd. 1, S. 1-17, Nr. 086.0).

Rück­seitiger handschriftlicher Ver­merk:

¾ Sgr. zu wenig er­hoben

Ende 1866 gab die preußische Postverwaltung daher zwei Marken zu 10 bzw. 30 Silbergroschen heraus, die zunächst zu Versuchszwecken für die Eisenbahn-Post-Anstalten und zwischen dem 15. und 31. Dezember 1866 für die Verrechnung von Gebühren von Paketen und Wertsendungen eingesetzt wurden. Erst ab dem 1. Juli 1867 erfolgte die Einführung der Marken für alle Post­anstalten, nunmehr auch für Briefpostsendungen. Die Marken durften nicht an das Publikum abgegeben werden, sondern die Post­beamten mussten sie selbst aufkleben. Deshalb bezeichnet man sie heutzutage als Innen­dienstmarken („Die Marken sollen nicht an das Publikum verkauft, sondern lediglich im inneren Dienstbetriebe der Postanstalten zur Vereinnahmung der von dem Publikum in baarem Gelde erhobenen Frankobeträge verwendet werden“, Erklärung des Königl. Preuss. General-Postamts vom 14. Juni 1866).

Zum Schutz vor Fälschung und vor allem Wiederverwendung dieser sehr hochwertigen Marken wurde ein besonderes Druckverfahren verwendet, bei dem ein spezielles transparentes Ölpapier von hinten spiegelverkehrt mit dem Markenbild bedruckt wurde, auf dieser Seite wurde auch die Gummierung aufgebracht. Beim Versuch, eine so hergestellte Marke vom Papier zu lösen, würde sich nur das transparente Markenpapier ablösen und das Markenbild mit der Gummierung auf der Papierunterlage verbleiben.

Während die Gültigkeit aller preußischen Marken am 31. Dezember 1867 endete, konnten die Innendienstmarken zunächst noch in der Zeit des Norddeutschen Post­bezirks auf­ge­braucht werden. Am 1. März 1869 erschienen dann zwei gleichwertige Marken im ähnlichen Markenmotiv des Norddeutschen Postbezirks, diesmal jedoch auf normalem Papier. Sie wurden in der Regel nicht mit Ortsstempeln, sondern hand­schriftlich entwertet.


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Added: 02/09/2020
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