Die Rückseite (Abb. 1a) beginnt links oben mit einem Kasten für die Lagernummer, daneben eine Punktzeile mit der Überschrift Postvermerk über die Aushändigung. das ganze wird mit einer waagerechten Linie beendet.
Darunter stehen die Zeilen Quittung des Empfängers (bei Wertsendungen) / Umstehend bezeichnete Sendung erhalten. Dann folgt eine Punktzeile, die mit (Name) beginnt. Hier Muss unterschrieben werden. Dieser Teil der Karte wird auch mit einer Linie beendet.
Der sich darunter befindende Teil hat die Überschrift Zur Beachtung, gefolgt von einer Reihe Vorschriften mit Bezug auf die Beförderung von Paketen.
Natürlich gibt es Ausnahmen zu dieser Bescreibung und Einteilung. Es handelt sich dann meistens um ältere Karten, z. B. eine Paketkarte aus Groß Mausdorf vom 19.8.1921. Sie hat noch die Bezeichnung Postpaketadresse (Abb. 2, 2a). Leider fehlt hier das Druckdatum. Die Rückseite dieser Karte gleicht der oben genannten Einteilung, nur die Buchstabentypen sind anderer Art. Auch steht hier noch, dass man pro karte drei Pakete verschickendarf. Das wurde zum 1.10.1919 aufgehoben.
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Added: 25/11/2020
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