Abb. 7: Poste restante-Brief vom 13.6.33 aus Halle/Saale
zum polnischen Postamt am Heveliusplatz
Ankunftstempel 15.VI.33 auf der Rückseite
Am gleichem Tag wurden 10 Groszy Nachporto für Poste restante-Gebühr erhoben,
die entspr. Marke verklebt und abgestempelt.
Da der Adressat nach Bydgoszcz umgezogen war, wurde die Nachportomarke ungültig gemacht
(uniewaźnione), 25 Groszy für die Weitersendung des Briefes nach Bydgoszcz festgelegt,
die entspr. Marken dazugeklebt und am 19.VI.33 abgestempelt.
3) Sendungen aus dem Ausland (nicht Polen) mit der Adresse „Poste restante
Polnisches Postamt“.
Nach den Verordnungen der polnischen Post vom Januar 1925 mussten alle
Sendungen aus Polen mit der Adresse „Gdańsk“ an die polnische Post geleitet
werden.
Post mit „Danzig“ oder anderen Orten in der Freien Stadt dagegen musste der
Danziger Post zugeleitet werden.
Eine Ausnahme bildeten die Sendungen, die „Poste restante Polnisches Postamt“
verschickt wurden und immer an die polnische Post geleitet werden mussten,
unabhängig davon, ob die Adresse in polnischer oder deutscher Sprache verfasst
war. Bisher wurde nur eine einzige solche Sendung registriert, die aus
Deutschland an das polnische Postamt in Danzig geschickt wurde.
4) Ortssendungen „Poste restante Polnisches Postamt“.
Gemäß den Vereinbarungen zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig konnten
Ortssendungen nur über die Danziger Post verschickt werden. Eine solche Poste
restante-Postkarte ist aus Zoppot bekannt. Sie wurde mit 10 Groszy Port
Gdańsk- Nachporto belegt für Poste restante.
In der Praxis befasste sich die polnische Post auch mit lokalen Sendungen, falls
diese in einen polnischen Briefkasten geworfen und an ein polnisches Büro in
Danzig gerichtet wurden. Bisher ist keine solche Sendung bekannt.
Literaturbeilage 418, Seite 6
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Added: 12/08/2023
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