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Die Danziger Regierung denkt im Sommer 1923 über eine Währungsreform nach. Sie
konsultiert darüber die Republik Polen und schließt mit ihr, da die Übernahme der besonders
stark inflationierten polnischen Mark nicht in Betracht kommt, nach langwierigen
Verhandlungen am 22. September 1923 in Genf ein „Übereinkommen über die
Währungsreform in der Freien Stadt Danzig“ ab.
Es folgt das „Gesetz über eine wertbeständige Rechnungseinheit in Danzig“ vom 20.
Oktober 1923, das am 22. Oktober in Kraft tritt und festlegt, dass ab 24. Oktober 1923 der
Gulden (1 G = 100 P) die wertbeständige Währung in der Freien Stadt Danzig ist. Dieser
ist gleich 1/25 Pfund Sterling englischer Währung. Die Bank von England stellt mit ihren
Goldreserven die nötigen Sicherheiten. Die Behörden werden angewiesen, die
Kassenführung zum 1. November 1923 auf den Danziger Gulden umzustellen. Dafür
sind einige neue Gesetze notwendig, z. B. ein Münzgesetz und ein Notenbankgesetz.
In Danzig endet die Inflation mit dem 31.10.1923, einen Monat vor der im DR.
Am 31.10.1923 erscheinen Marken mit der neuen Währung:
1 Gulden (G) = 100 Pfennig (P).
Es handelt sich um die MiNrn. 181 (5 P) – 188 (75 P).
Einschreiben bis 20 g mit Rückschein vom 1.11.23
(Brief 20 P + R-Gebühr 40 P + Rückschein 40 P = 1 G)
Die Reichsmark bleibt aber zunächst
weiter gesetzliches Zahlungsmittel. Man
behilft sich auf der Basis 200 Mio
Papiermark = 5 Gulden-Pfennige. Dazu gibt
die Danziger Zentralkasse einfache Kassenscheine aus, die als „Zwischengulden“
bezeichnet werden.
Kassenschein vom 1.11.1923

Literaturbeilage 619, Seite 10 von 11


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Added: 09/06/2024
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