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Aufdruck- und Stempelfragen

Aptierter Seepoststempel auf einem englischen Brief
Christoph Thiel, Tel. 03581-8794980 bzw. 0176-22943703

Brief vom 14. Juli 1937 von einem englischen Kreuzfahrtschiff
in der Danziger Bucht mit englischer Frankatur,
entwertet in Zoppot mit Stempel
INTERNATIONALES KASINO ZOPPOT SOMMER UND WINTER! (Wo Bd. 2 MS 89.1B)
und aptiertem Stempel Seepost! (Hosking-Katalog Nr. 1046; Wo Bd. 3 Nr. 182).
Um Postsendungen, die auf hoher See in internationalen Gewässern an Bord von Schiffen
ohne eigenes Bordpostamt geschrieben wurden, einheitlich behandeln zu können, wurde
1891 in der Konferenz von Wien vereinbart und 1896 in Washington D.C. abgestimmt, dass
Schiffe als Territorium des Landes gelten, unter dessen Flagge sie fahren. Damit gelten für
solche Postsendungen die Gebühren und Bestimmungen des Heimatlandes des Schiffes.
Dies ist bis heute der Fall.
Die Postsendungen wurden an Bord gesammelt und im nächsten Anlaufhafen von einem
Schiffsoffizier der örtlichen Postverwaltung übergeben. Dort wurden die Postsendungen mit
den ausländischen Marken mit dem Datumsstempel des Hafenpostamtes und einem
Vermerk PAQUEBOT (= Postschiff) versehen. Da Zoppot über keinen PAQUEBOT-Stempel
verfügte, wurde der Hinweisstempel Seepost! verwendet (aptiert aus dem Stempel
Deutsche Seepost!, Wo Bd. 3 Nr. 181).
Literatur:
- Ernst Schilling (ArGe Schiffspost)
- Dr. Bernd Marczinke, See- und Schiffspost im Gebiet „FREIE STADT DANZIG“
1920-39, Literaturbeilage Nr. 160 vom 15. Februar 2011

Rundschreiben 283, Seite 4150


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Added: 10/06/2024
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