Postsache zum Einzug von Nachgebühren
Dr. Bernd Marczinke, Tel. 06204-26204, Bernd.Marczinke@t-online.de,
Postsache vom Postamt Danzig-Langfuhr vom 13. Mai 1930.
an Heinrich Hencke in Danzig-Langfuhr, Hauptstr. 80 b, für eine unterfrankierte Sendung.
Bei Nachfrankierungen für Sendungen in das Ausland wurde das Annahmepostamt
vom Postamt 5 informiert und gebeten, den Nachfrankierungsbetrag einzuziehen.
Dieses benachrichtigte den Einsender mit einer Mitteilung, auf der das Fehlporto in
Portomarken aufgeklebt war und zog den Betrag vom Absender ein.
Für die Nachportogebühr sowie die Gebühr für die Benachrichtigungskarte wurden 10 Stück
der MiNr. Porto 30 verklebt. Attest Rolf Tworek
Warum der ganze Aufwand? Die Post hätte einfachhalber den nebenstehenden Taxstempel anbringen können, sodass der Empfänger das
Nachporto bezahlen muss. Dann bekäme aber nicht die Danziger Post
sondern das Empfänger-Postamt den Betrag. Die Danziger Postverwaltung
wollte aber auf keinen Fall auf die Einnahme verzichten.
Nun könnte eingewendet werden, dass es sich beim obigen Fall um einen kleinen Betrag
handelt, der vernachlässigbar wäre. Aber die Danziger Postverwaltung ging wohl davon aus, dass sich die Summierung auch kleiner Beträge letztendlich lohnt.
Spezialsammler wird man nicht dadurch,
dass man die möglichen Besonderheiten zusammenträgt.
Viel wichtiger ist, dass man versteht, wie sie entstanden sind.
Rundschreiben 285, Seite 4227
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Added: 10/11/2024
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