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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 286 » Mit General-Verfügung Nr. 132

Mit General-Verfügung Nr. 132 der Deutschen Reichspost-Verwaltung vom 25. Mai
1874 „Aushändigung von Briefen auf dem Bahnhof unmittelbar nach Ankunft der
Eisenbahnzüge“ wurden Bahnhofsbriefe zunächst nur versuchsweise eingeführt. Es
dauerte bis zum 1. Juni 1889, bis der Versuch als erfolgreich angesehen und als § 21a
in die Postordnung übernommen wurde.
Zugelassen waren gewöhnliche frankierte Briefe bis zu einem Gewicht von 250 g;
Einschreiben waren nicht zulässig. Die Briefumschläge mussten einen breiten roten
Rand, am Kopf in großen Buchstaben die Bezeichnung „Bahnhofsbrief“ und den
Namen des Absenders tragen; Letzteres wurde oft missachtet. Beförderung war nur
zulässig in Zügen mit fahrenden Postbüros.
Die Gebühr von monatlich 4 Taler, ab 1875 monatlich 12 Mark, war vom Empfänger,
zusätzlich zum Briefporto, für mindestens einen Monat im Voraus zu entrichten.
Dem Empfänger der Briefe wurde gegen Zahlung der Abonnementsgebühr ein Ausweis
ausgestellt, der ihn zur Entgegennahme der Briefe berechtigte. Die Dienstleistung der
Reichspost bestand darin, dass täglich Briefe mit einem bestimmten Zuge von
dem gleichen Absender an ein und denselben Adressaten aufgegeben werden
durften.
Ausgestellt wurden die Bahnhofsbriefe durch Bedienstete der Bestimmungspostanstalten und nicht durch die Bahnpostbeamten, und zwar gegen Vorzeigen eines
Ausweises, den der Empfänger bei der Postanstalt seines Wohnortes gegen Gebühr
erhielt. Meldete sich der Abholer nicht rechtzeitig, so wurde der Bahnhofsbrief durch
Eilboten bestellt.
Die Vorschriften zur Gestaltung der Umschläge waren nicht sehr eng gefasst und
beschränkten sich auf den roten Rand, die ungefähre Größe des Umschlages, sowie
die Angabe des Absenders. Die Umschläge selbst mussten Empfänger oder Absender
auf eigene Kosten herstellen lassen. Es gibt deshalb unterschiedliche BahnhofsbriefUmschläge, die sich in der Größe des Umschlages, der Schrift des Wortes
„Bahnhofsbrief“ (Antiqua- bzw. Frakturschrift), der roten Umrandung (gerundet bzw.
eckig), den Zierrahmen und -elementen und dem Absendervermerk unterscheiden.

Die Streckenabschnitte der Preußischen Ostbahn ab Berlin.
Quelle: Wikipedia

Literatur:
www.arge-krone-adler.de/bahnpost-bahnhofsbrief

Rundschreiben RS 286, Seite 4243


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Added: 13/01/2025
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