>>>Über Luftpostbelege mit „Eilabtragung“ 1932 – 1934
[Dr. U. E. Klein, Tel. 0271-390256; E-Mail: marret-udo.klein@gmx.de und Horst Peter Schmieja, Tel. 02371-36232]
Wahrscheinlich hat man die Unzustellbarkeit erahnt und das Telegrafenamt einfach ausgelassen, so daß zwar vorderseitig handschriftlich 40 Pf. Nachgebühr eingetragen und der Erklärungszettel aufgeklebt, der Betrag für die Nachgebühr jedoch nicht verklebt wurde.
Zusteller dieser Briefe waren i. allg. die Telegrammboten des Telegrafenamtes mit vom Gewöhnlichen abweichenden Dienstzeiten. Ob sie auch die übliche voraus-bezahlte Eilpost als reguläre Expreßzusteller besorgten, ist nicht bekannt. Wegen der Durchlaufstationen vieler Briefe, nämlich vom Postamt 5 über Postamt 1 und dann zum Telegrafenamt, kann man von einer besonderen Belastung des Telegrafenamtes ausgehen.
Abb.5:
Die Boten benutzten zahlreiche sie identifizierende, meistens rechteckig eingerahmte, Nummernstempel, wie z.B. die 4 auf der Rückseite des oben abgebildeten Beleges (Abb. 5), der bereits im RS 215 (2007) in dessen Anlage 1, Seite 7, zu sehen war.
Abb. 6
Abb. 7
Abb. 8
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Rundschreiben 218, Literaturbeilage 654, Prof. Dr. U. E. Klein, Dezember 2007, Seite 5.
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Added: 23/05/2008
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