>> Danzigs Verhältnis zu Polen:
Rat ihnen huldigte. Die Huldigung war somit nicht die Voraussetzung für die Gewährung des königlichen Schutzes, sondern sie war umgekehrt die Folge der Anerkennung Danzigs als eines vom polnischen Reiche unabhängigen Staates. Danzig war nicht ein für allemal verpflichtet, den jeweiligen König von Polen als seinen Schirmherrn gelten zu lassen. Es konnte, da jeder König der Wahl durch den polnischen Reichstag bedurfte, zu dieser Wahl selbständig Stellung nehmen. Die polnischen Könige haben daher sich wiederholt um die Zustimmung der Stadt zu ihrer Wahl eifrigst bemüht. Wenn mehrere Bewerber um die polnische Krone vorhanden waren, entschied sich Danzig gelegentlich auch gegen die Mehrheit des polnischen Reichstages für den Fürsten, von dessen Regierung es sich die meisten Vorteile versprach. So betrieb die Stadt im Jahre 1575 die Wahl des deutschen Kaisers Maximilian II. gegen den Fürsten von Siebenbürgen, Stefan Bathory. In den Jahren 17 33 - 1734 trat sie für Stanislaus Leszczynski gegen den Kurfürsten August von Sachsen ein und hat jenen sogar gegen seine Gegner verteidigt. Es lag ganz in der freien Entscheidung der Bürgerschaft, wen sie als ihren König anerkennen wollte. Wer vom polnischen Reichstag zum König von Polen erwählt war, hatte noch keinen Anspruch auf die Schirmherrschaft von Danzig. Als Stefan Bathory diesen Anspruch gewaltsam durchsetzen wollte und 1577 gegen die Stadt zu Felde zog, hat diese alle ihre Machtmittel aufgeboten, um ihm Widerstand zu leisten, und ihn durch die Beharrlichkeit ihrer Verteidigung und die geschickte Politik des Rates gezwungen, auf seine Forderungen zu verzichten. Danzig ist niemals eine polnische Stadt gewesen, weder im Hinblick auf das Volkstum seiner Bevölkerung - denn diese war zu allen Zeiten ausschließlich deutscher Herkunft - noch in politischer Beziehung. Danzig hat in den Jahren 1454 - 1793 zur Krone Polen, aber nicht zum Staates Polen gehört.
König Kasimir hat in der Urkunde vom 9.Juli 1455 der Stadt ausdrücklich "volle königliche Macht" gegeben, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln. Er erkannte das Recht der Stadt an, mit rotem Wachs zu siegeln, was nur bei souveränen Staaten üblich war. Der regierende Bürgermeister durfte seine Amtskleidung mit güldenem Schmuck versehen und in das Wappen, das vormals 2 silberne Kreuze in rotem Felde zeigte, durfte eine goldene Krone eingefügt werden. Es ist später oft behauptet worden, daß diese Krone die polnische Königskrone sei und daher ihre Aufnahme in das Wappen die Zugehörigkeit Danzigs zu Polen bezeugte. Diese Deutung ist aus mehreren Gründen nicht richtig. Das Wappen des polnischen Staates zeigte zu allen Zeiten nicht eine Krone, sondern einen weißen Adler. Da dieser dem Danziger Wappen fehlte, ist damit bekundet, daß die Stadt nicht ein Teil des polnischen Reiches gewesen ist und es auch nicht sein wollte. Es könnte aus dem Vorhandensein der Krone im Danziger Wappen nur geschlossen wer den, daß die Stadt allein dem König von Polen verbunden war. Die Krone würde in dieser Hinsicht gerade die Personalunion mit Polen, nicht die Realunion offenbaren. Es verdient jedoch hervorgehoben zu werden, daß die dem Wappen eingefügte Krone gar nicht die Merkmale einer Königskrone trägt, sondern in jeder Form wiedergegeben ist, wie sie sehr häufig in Städtewappen zu finden war. Sie bedeutet in diesen nur den Vorrang der Stadt vor anderen Städten, sie weist darauf hin, daß die Stadt "königliche", d.h. "landesherrlich" Rechte besaß. Die Krone im Danziger >>
Geschichte der Freie Stadt Danzig, Erich Keyzer, Seite 14.
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Added: 11/11/2010
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