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Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) wurde 1931 in Berlin gegründet und 1932 als Verein eingetragen. Schon im Juli 1933 wurde sie nach dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt neben Caritas, Innerer Mission und dem Deutschen Roten Kreuz als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anerkannt. Im selben Monat schlossen sich diese Verbände zur "Reichsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege" zusammen, die im März 1934 den Namen "Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege" erhielt. Die NS-Regierung verbot die liberalen, jüdischen und sozialistischen Wohlfahrtsverbände. Deren Vermögen wurde eingezogen und die Mitarbeiter verhaftet oder sie erhielten Berufsverbot. Die NSV nahm die kirchlichen Verbände unter ihre Fittiche, eignete sich teilweise deren Vermögen an und baute ihre Führungsrolle unter den freien Verbänden aus. Der Organisationsaufbau entsprach dem der NSDAP (Reich, Gau, Kreis, Ortsgruppe, Zelle und Block). Die politischen Leiter der Hauptämter waren zugleich Führer der NSV, wodurch die enge Zusammenarbeit zwischen der NSDAP und der NSV sichergestellt wurde. Betreut und überwacht wurde die NSV vom Hauptamt für Volkswohlfahrt. Laut § 3 der Satzung der NSV vom 14.08.1933 konnte "jeder unbescholtene Angehörige des deutschen Volkes Mitglied werden, der das 21. Lebensjahr vollendet hat und rein arischer Abstammung ist". Bis Kriegsbeginn wuchs die NSV auf ca. 12 Mio. Mitglieder an und war damit nach der DAF Deutsche Arbeitsfront) zweitstärkste faschistische Massenorganisation. NSV-Arbeit verstand sich als Vorsorge, die "schon bloße Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz oder der Leistungsfähigkeit beseitigen (will), ehe sich eine Hilfsbedürftigkeit im engeren Sinne der Fürsorge daraus entwickelt hat". Dieser Vorsorgegedanke fand sich auf verschiedenen Ebenen der NSV-Aktivitäten wieder.
Quelle: Marlis Moritz "Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt".
6 Milliarden verschwinden spurlos ...
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Arge Danzig, Rundschreiben 229, Seite 2098.
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Added: 28/10/2010
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