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Sind die Nachportomarken 1921-1923 auch Freimarken?
[Prof. Dr. U. E. Klein, Tel. 0271-390256, E-Mail: marret-udo.klein@gmx.de]

Die nicht enden wollende philatelistische Geschichte dieser gestempelt schwierigen Marken bleibt wohl offen, bis verlässliche Belege vorgelegt werden. Es müsste sich schon um bisher fehlende R-Briefe mit Portomarken als Freimarken handeln, die dann durch mitverantwortliche Haftung von Postbeamten wirklich echt entstanden wären.

Bei dem in unserem letzten Rundschreiben Nr. 233 (2011) Seite 2224 abgebildeten "Brief", bei dem alles so echt aussieht, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen gefällig abgestempelten, nachträglich mit Bleistift (von einem Briefmarkenhaus!) beschrifteten, also nicht postalisch gelaufenen, Umschlag. m. E. verdeutlicht das auch der gesondert abgeschlagene Stempel. Warum sollte ein Postbeamter das tun?

Dieser Brief wurde auch nicht von K. Kniep, Mitglied im BPP, geprüft, sondern von K. Kniep, Mitglied im INFLA-Berlin Verein der Deutschlandsammler, und zwar nur mit Hilfe des bekannten rückseitigen Zierzeichens für INFLA-Briefe - ohne das heute verpflichtende zusätzliche Prüfsignum mit "BPP"-Zusatz. Kniep nutzte den feinen Unterschied bei zweifelhaften Vorlagen, bis der BPP in den 90er Jahren ihm und Dr. Oechsner als Danzig-INFLA-Prüfer - und damit auch allen anderen weiteren Danzig-INFLA-Prüfern - dies Procedere verbot, weil ein BPP-Prüfer immer sein Namenssignum anzubringen habe. Lediglich aus historischen Gründen darf auch wahlweise ein INFLA-Zeichen verwendet werden, um die Echtheit und Zeitrich-tigkeit weiter zu bestätigen (siehe auch die heutige Prüfordnung des BPP im MICHEL DEUTSCHLAND SPEZIAL-Katalog, Absatz 6.9).

Das INFLA-Schlupfloch mit den weniger verpflichtenden INFLA-Prüfzeichen war also geschlossen. Was bedeutet jetzt aber das anspruchsvollere Prüfzeichen "Kniep BPP" unter dem Sechserstreifen mit Mi.-Nr. P16 Y auf obigem Brief? Es bedeutet: Die Marken auf dem Umschlag werden lediglich als auf Briefstück befindlich angesehen und entsprechend signiert. Das Namenssignum BPP auf Danzigmarken bedeutete früher ja auch nur: Die Marke ist echt, der Stempel ist echt, über die zeitgerechte Verwendung des Stempels kann nichts ausgesagt werden.

Auch Kniep wusste zweifellos bereits um die Bedeutung von Attesten. Hätte er nicht bei einem solchen Objekt mit damals schon sehr hohem und heute etwa 10.000 Euro betragenden Katalogwert ein Attest geschrieben?

Übrigens ist der Stempel DANZIG * 5 * praktisch auf echten Belegen kaum oder gar nicht zu finden. Kann jemand ein entsprechendes Ganzstück vorlegen? Unter 136 Belegen bis 1930 fand sich bei einem ARGE-Mitglied keiner mit dieser Entwertung (s. Tabelle am Ende des Artikels). Auch fand ich kein einziges Stück unter Hunderten von Ganzsachen bei 10 Jahren Auktionskatalog-Studium.

Zur damaligen Zeit bestanden verständlicherweise zahlreiche Versuchungen für Händler und Sammler, die Portomarken 1921-1923 doch noch auf möglichst echten Briefen unterzubringen. Einen entsprechenden Versuch bietet das auf der nächsten Seite gezeigte Los 2433 der 46. Hadersbeck-Auktion 2011. Die vorderseitig auf einen R-Brief verklebte Portomarke 26 II mit Stempel Danzig * 5 i erübrigte sich von selbst wegen rückseitig bereits komplett vorhandener portorichtiger Frankatur. Im Attest von G. Gruber vom 10.6.2011 heißt es: "... die vorderseitig verklebte Portomarke dient lediglich zu Sammlerzwecken." Es sollte besser lauten: ... "zu späteren Spekulations- und Irreführungszwecken"; Zielgruppe: Sammler.

Auch andere unglückliche - nicht zielgerichtete - Bezeichnungen wie das abwertend gemeinte "zu philatelistischen Zwecken" und "Gefälligkeitsentwertung" sollten vermieden werden.
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Arge Danzig, Rundschreiben 234, Seite 2260.


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Added: 26/01/2012
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