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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 236 - 3. quartal 2012 » INFLA-Signierpraxis bei Belegen Stadt Danzig



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INFLA-Signierpraxis bei Belegen: Prüfgebiet „Freie Stadt Danzig“
[Dr. Irmin-Rudolf Jahn]

Von Bedeutung ist jetzt noch die Klärung der Frage, wann Karl Kniep die beiden hier gezeigten Briefe, den teuren wie den billigen, geprüft hat. Ein wichtiges Datum setzt die INFLA-PO vom Oktober 1985, in welcher der Passus für Ganzstücke wie folgt lautete .

Signierung von Ganzstücken:
Bedarfsbriefe erhalten rückseitig rechts unten den Stempel "Einwandfrei / INFLA-Berlin".
Sammlerbriefe erhalten das Namenssignum links unten aud der Rückseite des Ganzstücks und keinen Stempel "Einwandfrei / INFLA-Berlin".
Bedarfsbriefe mit offensichtlich unrichtigem Portosatz oder Datum erhalten rückseitig zusätzlich unrichtigem Portosatz oder Datum erhalten rückseitig zusätzlich den handschriftlichen Vermerk "Fehlporto" oder "Fehldatum".


Man erkennt sofort: Diese PO verbannte das Namenszeichen von der Vorderseite der Bedarfsbelege. Kniep hat also die beiden Briefe mit hoher Wahrscheinlichkeit vor 1986 geprüft. Aus dem wiedergegebenen Wortlaut der PO könnte man sogar folgern, dass das nach Prof. Dr. Klein „anspruchsvollere“ BPP-Namenszeichen nur noch bei Sammlerbriefen vorgesehen war. Dem war jedoch nicht so.

Die Prüfordnung von 1985 hatte für die Kennzeichnung von Bedarfsbelegen nämlich folgende Konsequenzen:


-  Mit dem Wegfall des Namenszeichens neben der Frankatur übernahm der INFLA-Zierstempel die alleinige Dokumentationsfunktion für einen Bedarfsbrief.



-  Das Namenssignum mit Zusatz „BPP“ war damit frei, um bei besseren Belegen zusätzlich auf der Rückseite gesetzt zu werden.

Nach den Hintergründen für diese signifikante Änderung der Signierpraxis befragt, äußerte sich der damalige INFLA-Vorsitzende, INFLA-Prüfer und spätere BPP-Präsident Günter Bechtold wie folgt:




Das war eine Vorgabe von mir, da laufend Beschwerden über die vorderseitige „Verunstaltung“ von Belegen bei mir eingegangen sind. Schon mein Vorgänger (Dr. Debo) hatte sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. Mir verblieb dann die „Ausführung“. 

Wenn man das dezent gesetzte kurze Namenszeichen KNIEP BPP betrachtet, kann man sich kaum vorstellen, dass mancher Philatelist bei solchen Signaturen von „Sachbeschädigung“ sprechen konnte. Aber es gab unter den INFLA-Prüfern eben auch Personen mit langem Namen und einer intensiv schwarzen Stempelfarbe im Gebrauch.
Die inzwischen standardmäßige Ausstellung von Befunden und Attesten löste alle Signierungsprobleme. Eines aber sollte man sehen: Während ein INFLA-Prüfer früher den irreversiblen Vorgang des Prüfzeichensetzens wirklich sehr sorgfältig bedenken musste, bietet die heutige Praxis mit den Attesten viel Freiraum für die Formulierungskunst eines Prüfers.

Am Schluss dieser stark historisch geprägten, ausführlichen Antwort auf Prof. Dr. Kleins „Prüfzeichen-Analyse“ sollen folgende Punkte nochmals herausgehoben werden : 

1. Der von Prof. Dr. Klein angegriffene Danzig-Brief war von Karl Kniep zwischen 1978 und 1985/86 geprüft worden. In dieser Zeit signierten alle INFLA-Prüfer im BPP die Bedarfsbelege noch nach der von INFLA-Berlin e.V. im Jahr 1953 vorgegebenen Regel. Über 30 Jahre lang waren das Namenszeichen neben der Frankatur und der rückseitig abgeschlagene Zierstempel „Einwandfrei / Infla Berlin gemeinsam das charakteristische Merkmal INFLA-geprüfter Bedarfsbriefe.


2. Die Behauptung Prof. Dr. Kleins, der INFLA-Zierstempel „Einwandfrei“ / Infla Berlin stelle ein „weniger verpflichtendes“ Prüfzeichen dar, wird durch die INFLA-Prüfordnung von 1985 widerlegt, nach der dieses Signum allein zur Kennzeichnung von Bedarfsbriefen ausreicht.

3. Als Briefstück geprüfte Überfrankaturen erhielten im INFLA-Prüfwesen ihr Signum stets auf der Rückseite. Gelegentlich auftauchende Briefstücke mit vorderseitig gesetztem Prüfzeichen sind Ausschnitte aus Bedarfsbelegen.



4. Prof. Dr. Kleins Hinweis auf Knieps Wissen um die Bedeutung von Fotoattesten geht ins Leere: Im damaligen INFLA-Prüfwesen wurden Belege auch dann signiert, wenn auf besonderen Wunsch des Prüfkunden noch ein Attest auszustellen war. Der heute in Attesten übliche Vermerk „Habe nicht signiert.“ wäre undenkbar gewesen.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, sei noch betont : 
Die Prüfzeichensetzung bei Danzig-Belegen unterschied sich zu keiner Zeit von der in den anderen INFLA-Prüfgebieten geübten Praxis.

Gedankt wird den Herren Josef Bauer (BPP) und Gunnar Gruber (BPP) für die Anregung zu diesem Thema, Rüdiger Soecknick (BPP) für die Überlassung von Abbildungen zur Danzig-Mischfrankatur und Günter Bechtold für seine freundliche Unterstützung.


Arge Danzig, Rundschreiben 236, Seite 2346.


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Added: 12/07/2012
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