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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 188 - 3. Quartar 2000 » Anton Auffenberg: Behandlung der Bahnpostbelege, Abstempelungen

Anton Auffenberg: Bahnpost im Raum Danzig

3 Behandlung der Bahnpostbelege, Abstempelungen

Die postalische Behandlung der Bahnpostbelege folgte grundsätzlich den Vorschriften der Ortspost. Allerdings gibt es wegen einiger Besonderheiten bei der Bahnpost Abweichungen.

Bis zur Einführung der Bahnpost wurden die Briefe in direktem Kartenschluss zwischen den an einem Postkurs gelegenen Postorten befördert. Gingen sie über den Kurs hinaus weiter, wurden sie am Zielort des Kurses in einen neuen Kartenschluss umspediert. Dazu ein Beispiel: Alle von der Postanstalt A zur Postanstalt B desselben Postkurses zu befördernden Briefe wurden einzeln in eine Karte eingetragen; diese Karte „reiste mit" zum Zielort B. Selbst wenn kein Brief für diese Verbindung vorlag, wurde die Karte leer (sog. „Vacat"-Karte) mitbefördert als Beweis, dass tatsächlich kein Brief vorlag. Ging ein Brief über das Ziel B des Postkurses weiter, wurde sie am Zielort B mit den weiter gehenden Briefen aus anderen Postorten C, D usw. neu sortiert und wieder in eine Karte mit einem neuen Zielort eingetragen. Das war ein sehr zeitaufwendiges, aber sicheres Verfahren, so dass sich eine besondere Behandlung von Wert- oder Einschreibbriefen erübrigte.

Dieses Verfahren wurde mit Beginn der Bahnpost dahingehend geändert, dass zunächst eine Ein-teilung in 4 Klassen vorgenommen wurde. Die wichtigsten Briefe wurden zwar weiter einzeln in die Karten eingetragen, die Masse aber nur noch summarisch.

Dies ermöglichte nun auch die Bearbeitung im fahrenden Zug. Die zu bearbeitenden Bahnpostbelege wurden auf verschiedene Art und Weise entgegengenommen:

1. Von den Ortspostanstalten,
2. aus den Bahnhofsbriefkästen,
3. aus den Briefkästen an den Eisenbahn-Postwagen und
4. durch persönliche Übergabe an den Bahnpostbeamten.

Dabei erstellten die Ortspostanstalten für ihre Lieferungen nur noch einen Kartenschluss auf das EPB, also den fahrenden Zug. In der oben genannten Verfügung ist zwar nicht ausdrücklich er-wähnt, dass es sich bei den EPB's um mobile Büros handelte, aber die Aufgabe „Umspedierung" (nämlich während der Fahrt) weist schon darauf hin. Zur Behandlung der Briefe heißt es in der Postdienstinstruktion von 1854:

Die Eisenbahn Post-Transporte müssen bis zum Augenblick des Abganges oder Weiterganges des Zuges gewöhnliche Briefschaften, welche unfrankirt oder durch Marken oder Couverts frankirt und in der Richtung des Zuges abzusenden sind, vom Publicum zur Beförderung annehmen; es sind für Einlieferung solcher Briefe bei dem Eisenbahn-Post-Transporte vorzugsweise die an den Eisenbahn-Postwagen befindlichen Briefkasten bestimmt.

Und weiter:

Unmittelbar nach der Einlieferung muss auf die Vorderseite des Briefes der Name der Post-Anstalt, an deren Orte die Einlieferung stattgefunden hat, mit Dinte vermerkt werden; bei Eisenbahn-Post-Transporten ohne Speditions-Bureaus wird dem Ortsnamen noch das Datum hinzugefiigt, hingegen, wo Speditions-Bureaus vorhanden sind, statt der Angabe des Datums auf der Vorderseite, ein Abdruck des Cours-Stempels auf der Rückseite des Briefes bewirkt.

Die „fahrenden" Büros sortierten nach dieser Behandlung die Briefe im Zug nach neuen Zielen („Umspedierung"). Die von den Ortspostanstalten übergebenen Briefe (Postkarten gab es noch nicht !) waren natürlich von diesen bereits mit dem Aufgabestempel und ggf. einem Entwertungsstempel (Vierringstempel der Ortspost!) bedruckt worden, erhielten also nur noch Kursstempel. Lediglich zwischen großen Postanstalten mit viel Aufkommen gab es noch direkte Kartenschlüsse. Diese entsprechenden Postsäcke wurden von der Bahnpost nur weiterbefördert, aber natürlich nicht mehr behandelt.

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Rundschreiben 188, Literaturbeilage 997 A, 15. Juni 2000, Seite 3.


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Added: 23/11/2015
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