ARGE DANZIG E.V. 985c
Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA des BDPh
Anton Auffenherg, Zedernweg 121 D-53757 Sankt Augustin, den 15. März 1999
Kleine Stempelkunde von Danzig (Literaturbeilage 985 c)
Teil 3: Stempel der Poststellen (II)
Aufgabestempel besonderer Art hat es bei den sogenannten Poststellen (später Poststellen II) gege-ben, nämlich Gummistempel nur mit Ortsnamen ohne Datum und Uhrzeit, weil sie nur einer „Vorinformation" dienten.
Bei diesen Stempeln ist in der Gesamtheit weder chronologisch noch nach der Form ein roter Faden erkennbar - ein Grund, sie hier besonders zu behandeln. Zieht man zur Bestimmung zusätzlich das zugehörige Leitpostamt heran, sind in gewissem Rahmen einheitliche Blöcke erkennbar. Das läßt vermuten, daß die Bestellung der Stempel den jeweiligen Leitpostämtern zugebilligt war.
Ab 1. November 1934 richtete die Danziger Post an mehreren Orten sogenannte „Poststellen" ein und vollzog damit eine Einrichtung nach, die bei der Reichspost schon seit dem Jahre 1928 gang und gäbe war.
Von diesen Poststellen versprach man sich mehrere Vorteile:
• Kürzere Wege der Postbenutzer bei den weitaus meisten Diensten der Post. Insbesondere in den verstreuten Stadtrandsiedlungen von Danzig fehlten Posteinrichtungen.
• Entlastung der bisherigen Postanstalten.
• Beschleunigung der Postbeförderung (z.B. direkte Zustellung innerhalb eines Poststellenbezirks bzw. eines Landzustellbereiches).
• Umfangreichere Inanspruchnahme von Postdiensten infolge kürzerer Wege.
Grundsätzlich sind zwei Arten von Poststellen zu unterscheiden:
1. PSt Land
Sie wurden eingerichtet in Orten an (Land)Kraftpostlinien, vereinzelt auch an Eisenbahnstrekken. Sie unterstanden einem Leitpostamt (LPA) und hatten keine festen Schalterstunden. Allerdings mußten sie eine ausreichende Zeit vor Eintreffen der Kraftpost (bzw. der Züge) geöffnet sein.
Sie führten Gummistempel mit der amtlichen Ortsbezeichnung, wobei das LPA mit „über ..." im Stempel eingefügt war. Der Stempel war neben die Marken zu setzen; die eigentliche Entwertung erfolgte im LPA. Lediglich in den Fällen, wo das Poststück im Poststellenort oder dem ihm zugeteilten Landzustellbereich verblieb, wurden auch die Marken mit dem Poststellen-Stempel entwertet.
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Rundschreiben 183, Literaturbeilage 985c, 15. März 1999, Seite 35.
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Added: 18/11/2015
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