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>> Justizbeamten-Namensstempel

Mit Absicht ist die älteste Antwort auf die Anfrage aus unserem Rundschreiben an den Schluß gestellt worden, weil sie in die weiteste vergangenheit zurückführt und gleichzeitig überleitet auf Danzig.

Unser Mitglied, Herr Schaffrath, Gießen-Wieseck, schrieb am 22.10. vergangenen Jahres:

Die Portofreiheit für Staats- und Verwaltungssachen beruhte auf einem Patent vom 30. Mai 1730, das später durch mehrere Verfügungen ergänzt wurde. Die Portofreiheit hing von dem Inhalt der Briefe ab. Die Postanstalten hatten bei den von den Behörden aufgelieferten und als portofrei bezeichneten Briefen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Gebührenfreiheit gegeben waren (vgl. dazu Handwörterbuch des Postwesens, 1927, Stichwort "Portofreiheiten" mit weiteren Quellenangaben / Literatur Verzeichnis der Arge Danzig Nr. 701).

Aus einem "Regulativ wegen Reservierung und Verrechnung des Portos in Rechtsangelegenheiten" vom 1.10.1837, das vom preußischen Justizminister Mähler und vom General-Postmeister von Nagler unterzeichnet war und am 1.1.1838 in Kraft trat, ergibt sich folgendes:

Die Obergerichte hatten bei jeder Justizbehörde einen Beamten zu bestimmen, der zu überwachen hatte, daß mit der Portofreiheit kein Mißbrauch getrieben wurde. Die Beamten hatten neben die Angabe "Portofreie Justizsache" ihre Unterschrift zu setzen oder einen Stempelabdruck mit ihren Namen dort anzubringen. Damit bescheinigten sie gegenüber den Postanstalten, daß die Voraussetzungen für die Portofreiheit gegeben waren. Näheres ist nachzulesen bei Werner Münzberg: Preußische Beamtenstempel, in: Postgeschichte und Altbriefkunde, 1978, Heft 48.

Bekanntgeworden sind mir folgende Danziger Justizbeamten-Namensstempel
HERRMANN        aus                 dem          Jahr           1856
JAQUER                   "                       "                 "              1865, 1867
MARKLIN                 "                       "                 "               1863
SIELAFF                   "                       "                 "               1864
WEHL                        "                       "                 "               1848

Wir danken den Herren Flemming und Schaffrath für ihre Ausführungen, die zu einer vollkommenen Klärung geführt haben.

Justizbeamten-Namensstempel von Danzig haben noch nicht vorgelegen. Es ist zu hoffen, daß unsere Altbriefsammler mal nachsehen und entsprechende Danziger Beamtenstempel in Fotokopie (möglichst mit Angabe des Verwendungsjahres) vorlegen. Deshalb hat diese Literatur -Nr. den Buchstaben A zusätzlich erhalten, damit aus Danziger Sicht ein zweiter Teil B angefügt werden kann.

 

Arge Danzig, Rundschreiben 153, Literaturbeilage 939A, Seite 4.


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Added: 10/10/2015
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