>> >> >> Von dem Königlichen Ober-Postamt in Danzig.
§ 3.
Dem Königlichen Postmeister wird der Stadt Postmeister als ein Gehülfe an die Seite gesetzet.
Denn der eingefallene schwedische Krieg hinderte, dass das jenige, was der König , beschlossen zur Vollenziehung kam. Nach getroffenem Frieden gelangte 1660 Gratta als Königlicher Postmeister zur wiirklichen Verwaltung der Post, dessen Gehülfe von Seiten der Stadt der vorhergemeldete Postmeister Saltzsieder wurde, sodass beide die Arbeit und den Nutzen unter sich theilen, der Verordnung der Danziger Postherren nachleben und des R.aths und der Rathspersonen Briefe vom Postgelde frei bleiben sollten. Im folgenden Jahr wurde Gratta Generalpostmeister über das polnische lieber Preussen, Curland, Samoyten und Liefland, mit der Macht, Postmeister zu setzen und Posten an bequemen Oertern anzulegen.
Erster Königlicher General-Postmeister von Preusseu.
Die Stadt behält annoch ihren eigenen Postmeister, bis er aufgehöret.
Von welcher Zeit an das Postamt zu Danzig ein Königliches Generalpostamt geblieben, doch dass die Stadt bei dem Generalpostweister bis 1680 ihren Postmeister behielt, in welchem Jahr eigene. post,« der letzte Stadtpostmeister Johann Wahl gestorben, dessen Stelle meister, bis er Caspar Richter vom Könige erlanget, als der dazu schon seit 1677 aufgehöret die Anwartung gehabt hatte. In den Concordatis der Ordnungen stehet der Postmeister unter den grössern Belehnten, dessen Lehn wenige Jahre nach den Concordaten gänzlich aufgehöret hat. Zwar hat man verschiedene Male an Wiedererlangung des Postamts gedacht., es ist aber bisher blos bei den Gedanken geblieben, deren Vollstreckung noch nicht abzusehen istl).
§ 4.
Einige Nachrichten vom General-Postmeister.
Die General-Postrneistere sind sonst Italiäner und ausser ihnen Einige Nachrich-ten vom General-einer ein Franzose, Tioli, gewesen, nach dessen Tode 1735 ein Postmeister. preussischer Edelmann aus dem Ermländischen, Stanislawski, das Generalpostamt erlangte, der in dem brandenburgischen Preussen. gelebet, da seine Vorgänger in Danzig gewohnet hatten, und dessen Stelle sein Bruder unter dem Titul. eines Postdirectars vertrat, vor welchem ein gewisser Loga als Controlleur der Post vorgestanden. Wan der König einen neuen General-Postmeister ernennet wird. solches der Stadt durch ein Rescript bekannt gemacht, damit sie ihn davor erkenne. Die Einkünfte von dem General-Postamt hat man jährlich nach Abzug allet Ausgaben auf zehntausend Thaler gerechnet, doch pfleget der König gewisse pensiones auf das Postamt zu ertheilen, deren Entrichtung von den Einkünften des Generalpostmeisters abgehetst).
1) Stanislaus hat 1708 die Post der Stadt geschenkt und das darüber aus- , gefertigte Privilegium befindet sich in dem Christopher. Weil aber Stanislaus seinen nicht völlig eingenommenen Thron bald darauf verlassen musste, ist die Schenkung ungültig gewesen.
2) Nach dem Tode Augusti III. trat Stanislawski gegen eine Summe Geldes das preussische General-Postamt ab, welches Marschall von Bieberstein, ein Sachse, der darauf die Anwartung hatte und General-Postmeister von Polen und Litthauen war, erhielt. Zugleich ist mit der Einrichtung eine Aenderung vorgegangen, da der König die Einkünfte geniesset und der Generalpostmeister eine jährliche Pension hat. Unter diesem Generalpostmeister hat die Stadt das Haus, wo das Postamt bisher gewesen, au sieh gekauft, selbiges in einen bessern Stand Besetzet und es gegen einen jährigen Zins von tausend Gulden an das Postamt vermiethet.
3) Jetzo kommen die Einkünfte an den König. Ein mehreres vod dem Postamte in Danzig zu melden ist nicht nöthig, nachdem es seit geraumer Zeit nicht mehr der Stadt, sondern dem Könige zugehöret.
Arge Danzig, Rundschreiben 141, Literaturbeilage 920, Seite 3.
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Added: 18/10/2015
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