>> Tarnung von Feldpost im Gebiet der ehem. Freien Stadt Danzig 1939 - 1945
>> V. Tarnung von Nachweissendungen
Ortsangabe. Die Nummernzettel der Einschreib- und Wertsendungen und der Pkt enthalten statt des Namens des EinlieferungsA die Angabe "Fp" und eine bestimmte römische Zahl (Kennzahl), z. B.: (Abb. 17)
Abb. 17
Diese Verfügung wurde im Feldpostamtsblatt Nr. 23/ 1942 vom 6.10.1942 unter Nr. 98/1942 veröffentlicht.
In der Marinedienstvorschrift (MDV) Nr. 78 vom 2.10. 1942 werden die betroffenen 29 Postämter benannt, ohne aber die zugeteilte Kennzahl zu nennen. Ab 6.1.1943 wird das Postamt Hela hinzugefügt.
Aus verschiedenen Feldpostbelegen ist für Danzig 6 die zugeteilte Nummer "XXVII" nachweisbar (Abb. 18).
Trotz der geänderten unmißverständlichen Vorschrift zur Behandlung von Nachweissendungen, nämlich Abdruck eines stummen Ortstagesstempels und Verwendung eines Einschreibe-Zettels mit einer römischen Zahl, kommen vorschriftswid rige Abstempelungen vor, wie Abb. 19 belegt.
Als "Entschuldigung" für dieses "Versehen" ließe sich vermuten, daß der Postbeamte in gutem Glauben (!) den Tagesstempel Danzig 5 mit dem Unterscheidungsbuchstaben "g" verwenden durfte: Dieser Stempel war nämlich vom Bahnpostamt Danzig 5 in das Postamt 6 "gewandert" und wurde dort m. W. nur zum Stempeln von Feldpostsendungen verwendet.
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Rundschreiben 129, Literaturbeilage 124, 1.12.1985, Seite 13.
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Added: 22/03/2016
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