>> Zusatzfrankaturen infolge Portoänderung auf Ganzsachen des Freistaats Danzig
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mit vielfältigen Zusatzfrankaturen im Orts-, Fern- und Auslandsverkehr anzutreffen sind. Es erscheint gerechtfertigt, ohne Differenzierung nach den einzelnen Portostufen für Verwendungen der Doppelkarten nach dem 1.1.1922 mit Zusatzfrankatur im Ortsverkehr 150 Prozent, im Fernverkehr 100 Prozent und im Auslandsverkehr 200 Prozent des Preises der 40-Pf-Doppelkarte ohne Zusatzfrankatur anzusetzen. Ich vermag jedenfalls nicht zu begründen, warum etwa eine 20-Pf-Doppelkarte mit 24,80 Mark Zusatzfrankatur im Fernverkehr anders bewertet werden sollte als die 40-Pf-Doppelkarte mit 24,60 Mark Zusatzfrankatur in gleicher Verwendung.
Der Portoerhöhung vom 1.1.1922 entsprechende einfache Postkarten erschienen für den Fernverkehr im April 1922, für den Ortsverkehr sogar erst im Juni des Jahres (P 20/21). Schon zum 1.7.1922 stand die nächste Portoerhöhung für den Fernverkehr auf 1,50 Mark an. Es vergingen jedoch noch drei Monate, bis eine Postkarte zu 1,5o Mark erschien. Daher mußte die 1,25-Mark-Postkarte in dieser Zeit mit 25 Pf Zusatzfrankatur für den Fernverkehr benutzt werden und gehört in dieser Erhaltung zur vollständigen Sammlung. Am 1.10.1922 wurde auch das Ortsporto erhöht, und zwar auf 1 Mark. Eine Postkarte mit diesem Portosatz wurde nicht ausgegeben. Bis zur weiteren Erhöhung auf 1,5o Mark, die bereits am 15.11.1922 in Kraft trat, mußte man sich im Ortsverkehr daher der 50-Pf-Karte mit gleicher Zusatzfrankatur bedienen. Diese Karte ist in dieser
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Arge Danzig, Rundschreiben 132, Dr. Werner Fricke, 15.9.1986, Seite 6.
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Added: 15/03/2016
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