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Gallery » Rundschreiben 249 - 4. Quartal 2015 » Absender muss Nachporto bezahlen

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Berichtigungen zum RS 248
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

-   "Eine nicht alltägliche Karte" (Seite 2750)
Der Stempel auf der Nachportomarke ist nicht DANZIG * 1 e sondern DANZIG * 1 s.

-  "Absender muss Nachporto bezahlen" (Seite 2752)
Im 1. Satz unter der letzten Bildunterschrift muss es heißen: Erforderliches Porto im Fernverkehr: 10 Pf. (nicht Ortsverkehr).

-  "Aus alten Zeitungen und Zeitschriften" (Seite 2755)
Im von mir zugefügten Text in der 6. Zeile von oben muss es heißen: Die Nachfrage überstieg weit das Angebot (nicht umgekehrt).

Zuschrift zu ,,Danziger Ganzsache...", RS 248, S. 2746
[Klaus Böhm, Tel. 04636-8276, eMail: klaus_boehm@gmx.de]

Danziger Postwertzeichen inkl. Ganzsachen waren bis 30.9.39 gültig. Insofern handelt es sich um ein absolut richtiges Auswerfen eines Porto-Fehlbetrags in  vorgeschriebener blauer Farbe von 15 Rpf.: Fernpostkarte => 10 Rpf. + 50 % Strafporto => 5 Rpf. = 15 Rpf. Dieses Fehlporto wurde mit den noch bis 31.10.1939 gültigen Danziger Portomarken abgegolten, da es im Deutschen Reich keine Portomarken gab. Sie wurden aber im Verhältnis 1:1 verwendet und nicht im normalen Umrechnungsfaktor 1 Danziger G = 0,70 RM. Ein sehr schöner Beleg für diesen Beweis!

Zu ,,Fälschungen", RS 248, Seite 2761
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

Zum  Zoppot-Stempel in der untersten Reihe wurde ich mehrmals angerufen mit dem Hinweis, dass es sich bei der Abbildung um den rechten Teil des Maschinenstempels MS 84.1 handle und damit nicht falsch sei (Wolff Band 2, Auflage 2004, Seite 3-60).

Auf unserem Treffen in Wiesbaden befragte ich unsere Mitglieder Werner März und Matthias Bock, was sie dazu meinen. Dabei kam heraus, dass der gezeigte Abschlag bisher öfter allein ohne linksseitigen Werbeeinsatz mit gefälschtem Stempel auf Ausschnitten auftauchte. Das Falsche ist die Stempelfarbe. Sie muss schwarz sein und nicht grau, wie im RS veröffentlicht.

Thomas Metz bat, den nachfolgenden "Korrektur-Einwurf" zu veröffentlichen:

Sehr geehrter Herr Bock !
Sehr geehrter Herr Jenrich !

Das Studium des RS 248 zeigt auf Seite 2745 DANZIG 1 s - es muß auf Seite 2750 auch DANZIG 1 s sein im Vergleich  - wäre es DANZIG 1 e - wie im Text, müßte es ein zurückgedrehter DANZIG 1 e (WOLFF - Nr. 037.0) sein, dessen Ersteinsatz der 4.3.1927 ja war - oder ??

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Arge Danzig, Rundschreiben 249, 4. Quartal 2015, Seite 2809.


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Added: 03/01/2016
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