>> Danzig -- polnischen Poststreit | Danzig-Polish Post Office Dispute 1925
Artikel 150.
Er erstreckt sich:
a) im Hafen von Danzig auf alle Zweige und Arten des Betriebs-, des technischen und des Verwaltungsdienstes sowie auf die dazu notWendigen Einrichtungen;
b) zwischen dem Hafen von Danzig und Polen und über den Hafen zwischen Polen und dem Auslande auf alle Post-, Telegraphen- und Fernsprechverbindungen ohne Beschränkungen auf bestimmte Verkehrslinien und unter Benutzung aller gebräuchlichen Verlwhrsmittel.
Artikel, 151.
1. Die polnische Verwaltung ist berechtigt, den Umfang und die technische Ausführung der Einrichtzungen selbständig zu bestimmen.
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Die übrigen Artikel, die postalische Fragen behandeln, betreffen in der Hauptsache die Beziehungen zwischen den beiden Postverwaltaugen, bestimmte Vorrechte und Freiheiten des polnischen Dienstes im Danziger Gebiet, den Verkauf oder die Verpachtung der für den Postdienst erforderlichen Gelände und Gebäude, die Anlage oder gemeinsame Benutzung von Telegraphen- und Fernsprechlinien, die Tarife für den Verkehr zwischen Danzig und Polen.
Der letzte Artikel des Kapitels, das diese Fragen behandelt (Artikel 168), lautet wie folgt:
1. Über folgende Angelegenheiten sollen zwischen den beiderseitigen Postverwaltungen sobald wie möglich besondere Abmachungen getroffen werden:
a) Benutzung der polnischen Post- und Telegrapheneinrichtungen im Hafen für den Ortsverkehr polnischer Behörden und Ämter;
b) Abholung vou Postsendungen und Telegrammen, die in Polen aufgegeben sind, bei den polnischen Post- und Telegraphendienststellen im Hafen durch außerhalb des Hafens wohnende Empfänger;
c) Bestellung von postsendungen und Telegrammen, die in Polen aufgegeben sind, an polnische Behörden und Ämter außerhalb des Hafens;
d) Anschluß polnischer Behörden und Ämter, die sich in Danzig außerhalb des Hafens befinden, an die im Hafen einzurichtelulen polnischen Fernsprechzentralen für den Verkehr mit Polen;
Danzig -- polnischen Poststreit, Seite 30.
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Added: 08/04/2016
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