>> 2) Danzig im Netz der Botenposten des Deutschen Ritterordens und der Hanse
Der Text lautet:
S. dei gratia dux pomeranie universis Christi fidelibus in terra aua constituis salutem et gratiam perpetuam. Notum sit vobis omnibus quod, ego Suotopolchus, dux pomeranie adiuvante domino, conceseimus Christi militibus pro salute nostra, et tocius terre ubicumqut venerint in terra nostra omnimodam libertatem. Quapropter ut haec rata sint que promisimus eis, mandamus vobis atque mandando precipimus quatenus in rebüs eorum sive in aliis que eos attingunt, nullus audeat sive in terra sive in aqua eis nocere. Et si quis contraire praesumpserit omnipotentis dei affensam et nostram se senciat incurisse.Valete. (8., von Gottes Gnaden Herzog v. Pommerellen, allen getreuen Christen, die sich in seinem Lande niedergelassen halben, Heil und ewige Gnade ! Euch allen sei bekannt gemacht, daß ich, Swantopolk, mit Hilfe Gottes Herzog von Pommerellen, den Rittern Christi wegen unseres Seelenheils sowohl auf der ganzen Erde, wohin sie auch kommen werden, als auch in unserem Lande jede mögliche Freiheit gewähre. Damit das verwirklich wird, was wir ihnen versprochen haben, beauftragen wir Euch und schreiben durch Befehl vor, daß keiner es wagen soll, sie in ihren Angelegenheiten oder in anderen, welche sie betreffen, weder auf dem Lande noch zu Wasser zu schädigen. Und wenn jemand zuwider handeln sollte, so soll er merken, daß er der Ungnade des allmächtigen Gottes und unserer verfallen ist. Lebt wohl !)
Unter den Worten "jede mögliche Freiheit" wurde zweifellos von beiden Parteien auch die Durchzugsfreiheit verstanden, eine Freiheit, auf die der Ritterorden bei seinen weit auseinander liegenden Besitzungen besonderen Wert legen mußte. Es handelt sich also um die Gewährung der Durchzugsfreihhit auf der in Danzig beginnenden sogenannten Pommerschen Straße, welche über Langfuhr - Olive - Köln am Waldenach Lauenburg führte. Diese Durchzugsfreiheit durch Pommerellen bildete aber die Grundlage für den Nachrichtendienst und den Reiseverkehr des Deutschen Ritterordens. Somit haben wir in dem obigen Vertrag eine der ältesten auf das Nachrichtenwesen der neueren Zeit bezügliche Urkunde vor uns.
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Danziger Postgeschichte, Gerhard Schüler, Seite 3.
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Added: 15/02/2016
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