>> Staatspost der Freien Stadt Danzig
>> 1. Die Beteiligung Danzigs an der Zeppelinpost 1924-1939
>> Zeppelinpost 1924
3) Als Gesamtgebühr sind zu entrichten:
a) für Briefe 1,50 Guldeh
b) für Postkarten 0,50 Gulden
4) Die Sendungen sind durch Flugpostmarken oder gewöhnliche Wertzeichen vollständig freizumachen. Nicht- oder unzureichend freigemachte Sendungen werden von der Luftschiffbeförderung ausgeschlossen.
5) Die Sendungen müssen den in die Augen fallenden Vermerk 'Mit Luftschiff ZR III ab Friedrichshafen' tragen. Es empfiehlt sich, außerdem auch einen grünen Zettel 'Mit Luftpost' aufzukleben.
Die zur Luftschiffbeförderung bestimmten Sendungen sind von den Postanstalten dem Postamt 5 in Danzig zuzuführen zwecks Ansammlung. Sie erhalten in Friedrichshafen vor Übergabe an das Luftschiff einen Kautschukstempelabdruck 'Mit Luftschiff ZR III befördert'. Eine Gewähr, daß die Sendungen auf keine andere Weise als durch das Luftschiff nach Amerika befördert werden, übernimmt die Postverwaltung nicht. Der Abflugtag sowie die Schlußzeit, bis zu der die Sendungen beim Postamt Danzig 5 vorliegen müssen, oder die Erreichung des Höchstgewichts der Danziger Post für das Luftschiff werden noch bekanntgegeben."
Das oben erwähnte Höchstgewicht der gesamten Sendungen aus Danzig soll 3 kg betragen haben auf Grund der Absprache zwischen der PTV Danzig und dem RPM Berlin. Es ist aber, wie angegeben, mit 320 g bei weitem nicht ausgenutzt worden.
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Flugpost Von und Nach Danzig - Teil II, Curt Michaelis, Seite 4.
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Added: 11/02/2016
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