>> Keine alltägliche Paketkarte
Stamboul ist der alte französisierte Name der erst seit dem 28. März 1930 offiziell Istanbul heißenden Stadt.
Leitweg in die Türkei: Über Danzig 5 nach Lauenburg / Pommern und dann über die Schweiz nach Stamboul.
Die Paketaufgabe erfolgt am 20.1.1926 beim Postamt Danzig 1. Dort werden die auf der Paketkarte vorn verklebten beiden MiNr. 199 und hinten verklebten beiden MiNr. 213 mit dem Stempel DANZIG * 1 o entwertet. Danach erfolgt der Transport zum für den Auslandsverkehr zuständigen Postamt Danzig 5. Auf der Kartenrückseite wird der Stempel DANZIG * 5 c 20.1.26 abgeschlagen. Am nächsten Tag ist das Paket schon in Lauenburg (Stempel vom 21.1.26 ebenfalls auf der Kartenrückseite) und 5 Tage später in der Schweiz. Dort wird am 25.1.26 der Transitstempel von Romanshorn (hier kommt das Paket per Fähre von Friedrichshafen an) auf der Kartenvorderseite hinzugesetzt. Erst am 15.2.1926, also nach 26 Tagen, kommt das Paket in Stamboul an. Das besagt der auf der Kartenrückseite abgeschlagene Packkammerstempel des Stambouler Postamtes Galata.
Die Paketkarte ist ein A 20 -Formular mit Druckdatum 6.25 (s. rechts unten auf der Vorderseite) für Pakete in das Ausland. Das Ikon vor dem Druckdatum sagt aus, dass die Karte in der deutschen Reichsdruckerei gedruckt wurde.
Mit der Verfügung Nr. 180 (1925) wurde eine Änderung zum Paketkartenvordruck festgelegt. Durch Beschluss des Weltpostkongresses 1924 in Stockholm treten ab 1.10.1925 neue Bestimmungen in Kraft. Ein Absender von Paketen ist nun verpflichtet, auf der Rückseite der Paketkarte anzugeben, wie er über das Paket verfügen will, falls es unzustellbar ist. Auf dieser Karte hat der Absender mit einem Klebezettel angegeben: "Falls das umstehend bezeichnete Paket nicht ausgehändigt werden kann, beantrage ich, daß das Paket unzustellbar gemeldet wird." Der Text ist sowohl in Deutsch als auch in Französisch, der offiziellen Sprache des Weltpostvereins, abgefasst.
Das Porto berechnet sich wie folgt in Goldfranken (Gfr):
Danziger Anteil = 0,75 Gfr. + DR-Transit = 1 Gfr. + restlichen Transit = 3,05 Gfr. = 4,80 Gfr.
Der Goldfranken war zwischen 1920 und 2003 eine internationale fiktive Währung zur Abrechnung von Post- und Fernmeldekosten.
Da 1 Goldfranken dem Wert eines Danziger Guldens entsprach, waren also bei der Paketaufgabe 4,80 Gulden zu zahlen. Der Betrag wurde handschriftlich in rot links in der Mitte der Kartenvorderseite durch die Danziger Post vermerkt. Die Paketkarte ist also portogerecht frankiert – man glaubt es kaum ob der komplizierten Berechnung.
Dazu benötigte ich allerdings Hilfe: Ich bedanke mich sehr bei Herrn Robin Pizer für seine Erläuterung über die Portoberechnung.
Spezialsammler wird man nicht dadurch, dass man die möglichen Besonderheiten zusammenträgt. Viel wichtiger ist, dass man versteht, wie sie entstanden sind.
Arge Danzig, Rundschreiben 253, 4. Quartal 2016, Seite 2947.
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Added: 02/10/2016
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