Paketbegleitbrief von 1872
[Karl-Heinz Konopatzki. Tel. 039061-98827. eMail: diekonos@gmx.de]
Siegeltext: KÖNIGL. PREUSS. REGIERUNG ZU DANZIG
Die Danziger Regierung schickte am 20.6.1872 an den Bauinspektor Benors in Swinemünde eine Rolle mit Zeichnungen im Gewicht von 1 # 360 gr., also 860 g. Der o. a. Paketbegleitbrief unterstreicht das. Da die Regierung der Absender war, brauchte sie kein Porto zu entrichten.
Brief samt Rolle erreichten zwischen 8 und 9 Uhr mit der Fahrpost das Hauptpostamt. Das geht aus dem Stempel oben rechts auf der Briefrückseite hervor (Wo Band 1, 8. Aufl. 2016, Seite 1-17, Nr. 088.0). Die Abstempelung des Briefes auf der Vorderseite erfolgte zwischen 9 und 10 Uhr (Wo Band 1, 8. Aufl. 2016, Seite 1-21, Nr. 100.0).
In Swinemünde wurde der Paketbegleitbrief zugestellt; eine Selbstabholung war i. allg. nicht möglich. Der Empfänger oder eine von ihm bestimmte und dazu berechtigte Person holte innerhalb der nächsten 3 Tage das Paket ab; dazu war der Begleitbrief vorzuweisen. Auf diesem wurde dann vorderseitig die Paketausgabe mit dem Ausgabe - Packkammerstempel bestätigt, und der Swinemünder Ausgabe - Stempel auf der Rückseite zeigt den 22.6.72 an.
Was sind Paketbegleitbriefe?
Sie sind der Vorläufer der späteren Paketkarte. Ursprünglich im 18./19. Jh. waren die Begleitpapiere für Pakete in Briefform als Paketbegleitbrief gehalten oder bestanden aus einem einfachen Blatt Papier, ab 1870 auch als Postkarte, der Paketbegleitadresse. Die Siegelabdrucke auf dem Paket und dem Paketbegleitbrief mussten die gleiche Signatur aufweisen.
Arge Danzig, Rundschreiben 253, 4. Quartal 2016, Seite 2951.
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Added: 02/10/2016
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