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Verbotene Aufbrauchsverwendung
[Peter Mette, Tel: 0581-9735015, eMail: P.METTE@web.de]

D., 13.III.22

Mein Lieber!
Wann trinken wir denn wieder mal einen Schoppen zusammen? Diesen Monat paßt es mir schlecht, denn ich habe dauernd kalte Füße. Ende des Monats giebt es erst wieder künstlichen Dünger.
Bis dahin Dein Gottlieb.

Verwendung der DR GA P 84 als Danziger Ortspostkarte vom 14.3.22

Diese GA wurde wegen der Erhöhung des ermäßigten Ortsportos in Württemberg als Aufbrauchsausgabe 1908 aufgelegt. Der Versuch, sie in Danzig ebenfalls als Ortspostkarte zu verwenden, ging schief. Da die Freie Stadt Danzig eine eigene Posthoheit besaß, galt diese Karte nicht in ihrem Bereich und war somit unfrankiert (siehe die Einrahmung mit Blaustift).
Die Karte wurde in den Briefkasten am PA Danzig 5 im Hauptbahnhof (kein Schalterbetrieb, kein Austragen von Post) eingeworfen, da die Abstempelung dort erfolgte. Dann erfolgte die Beförderung ins Haupt-PA Danzig 1.
In Danzig musste eine Ortskarte zu dieser Zeit mit 50 Pf frankiert werden, und deshalb betrug das Nachporto den doppelten Fehlbetrag, also 100 Pf. Dokumentiert wurde er mit der handschriftlichen „100“ und den beiden Nachportomarken MiNr. P 2 und MiNr. P 6. Die Entwertung erfolgte mit dem im Haupt-PA Danzig 1 verwendeten Stempel für Nachportomarken DANZIG * 1 s.
Der Betrag wurde beim Austragen der Post vom Empfänger eingezogen.

Arge Danzig, Rundschreiben 255, 2. Quartal 2017, Seite 3016.


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Added: 16/04/2017
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