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Eine interessante Zustellungsurkunde
Werner März, TeL 040-340812, eMail: maerz@kugler-maerz.de

Das Amtsgericht Danzig verschickt am 18.9.25 unter der Registratur-Nr. 4 C 1332/25 eine Zustellungsurkunde an Martha Zabilski, geb. Fischer, wohnhaft in Danzig, Schmiedegasse 23.
Das verklebte Porto setzt sich zusammen aus: Ortsbriefgebühr —> 10 Pf. + Zustellgebühr 40 Pf. + Rücksendegebühr 10 Pf. = 60 Pf.

Der Briefträger stellt beim Austragen der Post am 19.9. fest, dass unter dieser Adresse keine Martha Zabilski, sondern eine Berta Zabilski wohnt und fragt, ob diese die Empfängerin sein soll (handschriftlich auf der Rückseite, um die Siegelmarke herum). Das ist sie natürlich nicht, und so wird in der Holzgasse 23 probiert (warum?), die Urkunde zuzustellen. Dass es auch dort nicht gelingt, vermitteln die beiden Stempel „Ausruf erfolglos" (Wolff, Band 3, 1997, S. 88, Nr. 53) und „Empfänger nicht zu ermitteln" (ebenda, S. 112, Nr. 144). Daraufhin muss die Sendung an den Absender retourniert werden, und es wird der Stempel „Zurück/21. Sep. 1925" abgeschlagen (ebenda, S. 54, Nr. 191). Dem Amtsgericht werden nur 50 Pf. für Porto und die Zustellung erstattet Stempel Wolff, Band 3, 1997, S. 182, Nr. 399). Die Rücksendegebühr behält die Post ein.


Arge Danzig, Rundschreiben 257, 4. Quartal 2017, Seite 3094.


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Added: 11/11/2017
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