Innendienstmarken - in Danzig verwendet
Dr. Bernd Marczinke, Bernd.marczinke@t-online.de
Nein, dies ist kein Artikel über den Kleinen oder Großen Innendienst, sondern ein Bericht über die Innendienstmarken von Preußen, dem Norddeutschen Postbezirk bzw. der Reichspost, die im Gebiet der späteren Freien Stadt Danzig verwendet wurden.
Zwischen 1850 und 1865 erschienen in Preußen Freimarken bis zu einem Nominalwert von 3 Silbergroschen bzw. 7 Silbergroschen bei Ganzsachen. Damit mussten bei Sendungen mit sehr hohen Gebühren wie Wertbriefen oder Paketbegleitbriefen entweder - zur Freude späterer Philatelisten – große Mengen an Marken verklebt und abgestempelt werden oder es wurde Barfrankierung benutzt. Letzteres führte jedoch zu einem umständlichen und aufwändigen Buchführungsverfahren und damit einem hohen Arbeitsaufwand.
Paketbegleitbrief vom 29. 11. 1860 aus Danzig nach Jülich,
frankiert mit 22 Silbergroschen (Sgr.)
Verwendung fand eine preußische Ganzsache zu 3 Sgr. mit Zusatzfrankatur 4 x 1 Sgr. und 5 x 3 Sgr. der 3. Ausgabe von 1857
Die Entwertung erfolgte mit dem Rahmenstempel DANZIG (Wo Bd. 1, S. 1-17, Nr. 086.0).
Rückseitiger handschriftlicher Vermerk:
¾ Sgr. zu wenig erhoben
Ende 1866 gab die preußische Postverwaltung daher zwei Marken zu 10 bzw. 30 Silbergroschen heraus, die zunächst zu Versuchszwecken für die Eisenbahn-Post-Anstalten und zwischen dem 15. und 31. Dezember 1866 für die Verrechnung von Gebühren von Paketen und Wertsendungen eingesetzt wurden. Erst ab dem 1. Juli 1867 erfolgte die Einführung der Marken für alle Postanstalten, nunmehr auch für Briefpostsendungen. Die Marken durften nicht an das Publikum abgegeben werden, sondern die Postbeamten mussten sie selbst aufkleben. Deshalb bezeichnet man sie heutzutage als Innendienstmarken („Die Marken sollen nicht an das Publikum verkauft, sondern lediglich im inneren Dienstbetriebe der Postanstalten zur Vereinnahmung der von dem Publikum in baarem Gelde erhobenen Frankobeträge verwendet werden“, Erklärung des Königl. Preuss. General-Postamts vom 14. Juni 1866).
Zum Schutz vor Fälschung und vor allem Wiederverwendung dieser sehr hochwertigen Marken wurde ein besonderes Druckverfahren verwendet, bei dem ein spezielles transparentes Ölpapier von hinten spiegelverkehrt mit dem Markenbild bedruckt wurde, auf dieser Seite wurde auch die Gummierung aufgebracht. Beim Versuch, eine so hergestellte Marke vom Papier zu lösen, würde sich nur das transparente Markenpapier ablösen und das Markenbild mit der Gummierung auf der Papierunterlage verbleiben.
Während die Gültigkeit aller preußischen Marken am 31. Dezember 1867 endete, konnten die Innendienstmarken zunächst noch in der Zeit des Norddeutschen Postbezirks aufgebraucht werden. Am 1. März 1869 erschienen dann zwei gleichwertige Marken im ähnlichen Markenmotiv des Norddeutschen Postbezirks, diesmal jedoch auf normalem Papier. Sie wurden in der Regel nicht mit Ortsstempeln, sondern handschriftlich entwertet.
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Added: 02/09/2020
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