„Befreiungsstempel“ mit Abweichungen
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de
Dieser einteilige Handstempel (Wolff Bd. 2, S. 3-09, Nr. 23.0), auch „Befreiungsstempel“ genannt, war ab 1.9.1939 mit feststehendem Datum an den PÄ Danzig 1, Danzig 5, Danzig-Langfuhr 1, Zoppot, Neufahrwasser und weiteren Orten bis zum Erscheinen des „Jubelstempel“ am 19.9.1939 (Wolff Bd. 2, S. 3-09, Nr. 24.0) in Gebrauch (es gibt aber auch spätere Verwendungen).
Laut Vorschrift sollte dem Sonderstempel der Tagesstempel beigefügt werden, damit der Einlieferungstag des Beleges ersichtlich ist, doch ist das, besonders beim PA Danzig 1, oft nicht geschehen.
Der „Befreiungsstempel“, der im PA Danzig-Langfuhr 1 Verwendung fand, weicht aber von denen der anderen PÄ ab. Diese Anomalie wurde schon in der „SAMMLER – POST“ 14. Jahrgang, November 1939, Nr. 11, S. 313-315, „Die Übergangszeit vom 1.9. – 1.10.1939“ vom damaligen Arge-Vorsitzenden Wilhelm Marx unter „Sonderstempel“ erwähnt (Literaturbeilage 43).
Der Stempel müsste also bei einer Überarbeitung des Wolffschen Band 2 auf S. 3-09 die Nr. 23.1 erhalten.
Dies ist die
Normalform.
Bei diesem Stempel gibt es folgende
Abweichungen:
- Lücke im Außenkreis
links neben „HAT“
- fehlender Punkt
hinter „1“
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Added: 02/09/2020
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