Asbit-Auktion vom 23.10.2019 – Los-Nr. 726
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de
Brief vom 8.1.21 aus Kohling bei Hohenstein nach Rehhof Kr. Stuhm
Nach dem Ende des 1. Weltkrieges gehörte Stuhm (ehem. Westpreußen) lt. Versailler Vertrag ab 17. Februar 1920 zum Abstimmungsgebiet Marienwerder (das eigene Marken herausgab, die vom 13. März bis 13. September 1920 gültig waren) und sollte in einer Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit entscheiden. In der Abstimmung am 11. Juli 1920 lehnte die Mehrheit mit 2.079 Stimmen der Einwohner den Anschluss an die 1918 neu gegründete 2. Polnische Republik ab und votierte für den Verbleib der Stadt beim Deutschen Reich. Am 16. August 1920 ging die Posthoheit wieder an die Deutsche Reichspost zurück.
Demzufolge betrug das Porto nach der Tarifperiode 6.5.1920 – 30.4.1921:
40 Pf. – wie auch verklebt wurde.
Aber: Die Marken des Deutschen Reiches (DR) waren als Mitläufer in der Freien Stadt Danzig nur bis 19.7.1920 gültig. Deshalb musste eine Nachportogebühr entrichtet werden (Nachportomarken gab es aber bei der Deutschen Reichspost nicht). Diese betrug im DR das Doppelte des fehlenden Portos, im obigen Fall also 40 Pf. – wie mit Blaustift auf der Briefvorderseite vermerkt.
Das Nachporto wurde vom Empfänger akzeptiert, da der Brief nicht an den Absender zurück ging.
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Arge Danzig, Rundschreiben 267, 2. Quartal 2020, Seite 3490.
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Added: 03/09/2020
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