Zuschrift zu „Der interessante Beleg“ (RS 269)
Thomas Metz, Tel.06252, KHTh.Metz@t.online.de
Der Leitweg und die Interpretation des Nachportos sind zu ändern.
Einschreiben vom 25.10.39 ab PA Bruss /Westpr., R–Zettel Danzig 1 – Nr. 282 ap von der Rolle, jedoch kein Ankunftsstempel (AKS) vom 26.10.39. Das Fehlen eines AKS an diesem Tag halte ich in diesem Falle nicht für vernachlässigbar.
Der R–Zettel ist im Anblick des mit Schreibmaschine geäußerten Wunsches „Einschreiben“ über die Leerfelder des DR-ZD MiNr. KZ 31 verklebt worden. Alle verklebten Marken wurden
in Bruss abgestempelt.
Die Tatsache, dass Bruß im ehem. polnischen „Korridor“-Gebiet lag, bringt es mit sich, daß nach der Rückeroberung durch die Deutsche Wehrmacht 1939 alle im DR kursfähigen Briefmarken verwendet werden durften, nicht aber die MiNrn. DR 716–729 der sogen. „Abschiedsserie“. Sie waren noch nicht postgültig.
Rückseitig gibt es keinen Absender, und es ist nicht ersichtlich, ob der Brief zwecks Ermittlung des Absenders amtlich geöffnet wurde. Sein Transport per Bahn ab Bruß war möglich, aber er wurde im Bahnpostwagen wohl nicht näher beachtet, auch nicht im PA Danzig 5.
In DANZIG 1 stellte man nach dem Verkleben des R–Zettels fest:
Die Marken MiNr. DR 716 sind in Bruss ungültig gewesen. Also musste Nachporto erhoben werden: Das Doppelte des Briefportos im DR: 2 x 12 Rpfg. = 24 Rpfg. aufgerundet auf 25 Rpfg. + die Einschreibegebühr in Höhe von 30 Rpfg., da mit zu diesem Zeitpunkt im ehem. FSD–Gebiet (Irrtum!) verklebten postungültigen DR–Marken beglichen. Resultat: 55 Rpfg., wie auch im 1. Versuch unter der handschriftlichen blauen 20 zu erkennen ist – und Rückgabe an das dem PA Bruss vorgesetzte PA Konitz (Westpr.), da keine Absenderangabe. „Sollen die doch herausfinden, wer zu zahlen hat!“
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Added: 19/05/2021
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