Aus meiner Sammlung
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de
Drucksache als Einschreiben aus Bohnsack nach Zehlendorf bei Berlin
Tarifperiode 6.5.1920 – 30.4.1921:
Drucksache bis 50 g 10 Pf. + R-Gebühr 50 Pf. = 60 Pf.
Der Beleg ist tarifgerecht freigemacht.
Leider ist die Aufdruck-HAN der MiNr. 4 nicht vollständig (richtig wäre 3369.20),
da sie sich über zwei Marken erstreckt.
Zur Zeit der Beförderung des Briefes war Zehlendorf eine selbstständige Gemeinde im Südwesten
Berlins. Erst am 1. Oktober 1920 mit der Schaffung von Groß-Berlin wurde Zehlendorf
eingemeindet. Grundlage war das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“.
Der Verabschiedung dieses Gesetzes am 27. April 1920 in der Verfassungsgebenden Preußischen
Landesversammlung gingen jahrzehntelange Auseinandersetzungen voraus. Lange sah es so aus,
als würden bürgerlich-konservative Gruppen in den wohlhabenden Vororten – etwa Charlottenburg,
Zehlendorf, Spandau – die Bildung von Groß-Berlin verhindern können. Die Abstimmung war
knapp: Das Gesetz wurde mit 164 zu 148 Stimmen bei fünf Enthaltungen beschlossen.
Buchstäblich über Nacht wurde Berlin nun mit 3,8 Mio. Einwohnern und einer Größe von 878 km²
zur drittgrößten Stadt der Welt nach London und New York.
Quelle: Wikipedia
Rundschreiben 275, Seite 3810
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Added: 14/08/2023
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