Die Ganzsachenkarte zu 2 x 5½ Pfennig erschien ursprünglich am 28. Juli 1916 als
Ortspostkarte für das Königreich Württemberg zur Begleichung der am 1. August 1916
eingeführten Reichsabgabe von 2½ Pfennig – MiNr. DR P 111. Zu dem Zeitpunkt ihres
Versands aus Danzig nach Estland am 1. Februar 1920 betrug das Porto für die Auslandspostkarte jedoch bereits 15 Pfennig. Die portorichtige Auffrankatur von 9 ½ Pfennig für den
Frageteil entrichtete der Absender mit drei Exemplaren der MiNr. DR 98 und einer Marke
MiNr. DR 102. Am 17.2.20 gelangte die Karte an ihren Zielort VASALEM/EESTI.
Da Estland erst zum 19. Mai 1922 dem Weltpostverein beitrat und Danzig mit Inkrafttreten
des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 der Jurisdiktion des Deutschen Reichs
entzogen war, galten bilaterale Vereinbarungen zwischen Deutschland und Estland
betreffs gegenseitiger Gewährung des Inlandportos für Danzig nicht mehr. Die
Antwortpostkarte musste also für die Rücksendung streng genommen als Formular
verwendet und in jedem Fall mit dem kompletten Auslandsporto für eine Postkarte aus
Estland in einen Drittstaat freigemacht werden. Das Porto für eine Auslandspostkarte aus
Estland betrug in der Portoperiode vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1920 50 Penni
zuzüglich 1,25 Marka für die Zusatzleistung Einschreiben. Mit 5 Marka, MiNr. Estland 13x,
ist sie also massiv überfrankiert. Die Verwendung der Phantasiemarke „Virumaa“ zu 5
Penni und ihre regelwidrige Entwertung mit dem postamtlichen Stempel kommen hinzu.
Abb. 2: Danzig GA VP 111 Antwortteil vom 17.2.20 nach Danzig-Heubude
Noch am Tag ihrer Ankunft in Vasalem ging die komplette Antwortkarte als Einschreiben
zurück nach Danzig-Heubude, wo sie am 9.3.20 zugestellt wurde. Dem Flugpost- und
Estlandsammler könnte ein anderer Verdacht kommen: Sollte von Baggo die Antwortkarte
unter Ausnutzung der Unkenntnis bzw. unter Mitarbeit des Postlers in Vasalem mit 5
Marka freigemacht haben, um damit die Flugpostzusatzgebühr von 5 Marka für die
zeitgleichen Eisflüge von Tallinn nach Helsinki nutzen zu können?
Literaturbeilage 419, Seite 2
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Added: 19/05/2024
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