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{Willy Deininger, Tel. 06081-41359}
- zeitgerecht;
Eine 'zeitgerechte Entwertung' war weder zu diesem Zeitpunkt (10.11.22) noch zu irgend einem anderen möglich. Solch eine Formulierung soll lediglich entschuldi-gend erklären, weshalb die Rückdatierung notwendig war. Der Begriff 'Falschabstempelung' wird sorgsam vermieden.
Die Prüfordnung des BPP e. V. - Pkt. 7.1 bis 7.4 - in der Fassung vom 1. Juni 2005 wird eindeutig missachtet. Auch die Prüfstandards des BPP e. V. vom 1. Juli 2001 werden lt. Pkt. 3 (Prüfung der Entwertung) gröblichst verletzt.
- echte Marke; einwandfreie Erhaltung
Diese zutreffenden Merkmale des Prüfstücks werden deutlich und klar herausge-stellt beschrieben, um den Mangel der Rückdatierung der Abstempelung zu kompensieren. In gleicher Absicht ist die ausführliche Schilderung von Sekundärmerkmalen – wie der rauhen Zähnung und einer Dezentrierung – zu verstehen.
- echt in allen Einzelheiten;
wohlklingende allgemeine Äußerung, die den möglichen Bieter in Sicherheit wiegen soll, aber in der Sache substanzlos ist, denn welche 'Einzelheiten' können gemeint und von Belang sein? Ist das Druckpapier, die Druckfarbe oder die Wz-Prägung gemeint, oder spricht der Prüfer alle 66 Zähne an, die gestanzt und nicht angesetzt sind? Die Abstempelung kann ja nach der vorangestellten Aussage '...mit dem falschen Stempel entwertet' kaum in Frage kommen – oder doch?
- schon ungebraucht selten;
Mit dieser Formulierung soll dem Sammler suggeriert werden, dass eine mit einem rückdatierten Stempel entwertete Marke, weil möglicherweise seltener als eine ungebrauchte, allein deswegen schon wertvoller sei. Eine recht eigenartige Logik! Die Bezeichnungen 'große Seltenheit' und 'Unikat' sind zwar im engeren Wortsinn zutreffend, ergeben aber nicht zwangläufig eine Werterhöhung des Objekts.
In den großen Danzig-Sammlungen von Bernard A. Hennig und Karl Kniep waren zwar fünf Exemplare der Michel Nr. A 124 Y (**/*) enthalten, – dabei OR- und SR-Stücke – jedoch kein (rückdatiert und damit falsch) gestempeltes 'Unikat'. Der Auktionszuschlag erfolgte seinerzeit (1989, 1994, 1995) zwischen 3.700 und 1.600 DM.
In einem Anhang des RS 121 vom 20.12.1983 nimmt K. Kniep Stellung zur Bewertung von seltenen Marken mit rückdatierten Stempeln = Stempelfälschungen. Demnach sei allenfalls 1/3 des *-Preises anzusetzen. Im oben angeführten Fall wären vergleichsweise 800 Euro anzunehmen.
- Es muss leider festgestellt werden, dass nicht nur in diesen beiden Fällen die Fotoatteste dieser beiden Danzig-Prüfer weniger als objektivgehaltene Zustandsbeschreibungen gewertet werden können, sondern eher ein Instrument des Absatzmarketings darstellen.
Die blumigen Beschreibungen der Auktionshäuser sind nur dem Umstand geschuldet, die Aufmerksamkeit und das Interesse potentieller Bieter zu wecken.
Dieter Michelson, Präsident des BDB (Bundesverband Deutscher Briefmarken-Versteigerer) auf einer Veranstaltung in Köln im Herbst 2007: '... Bemühen der Mitglieder, also der Auktionatoren, in Deutschland eine seriöse Philatelie, einen kundenfreundlichen Handel auf bestem Anspruchsniveau zu erreichen' und sinngemäß, dass Plunder und Schrott ebenso wenig dazu gehörten wie Lug und Betrug, denn das deutsche Auktionswesen des BDB sei zukunftsgerichtet auf der Basis ethisch anspruchsvoller Richtlinien aufgebaut.
Quelle: 'Philatelie' 365, Nov. 2007, Seite 6.
Arge Danzig, Rundschreiben 219, Seite 1790.
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Added: 19/05/2008
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