Einige andere Belege bedürfen allerdings noch weiterer Klärung, so auch die, die aus Russland und der Tschechoslowakei stammen. Bei diesen beiden Staaten waren offensichtlich in der damaligen Zeit, also auch zu den Luposta-Fahrten, beide Freimachungssarten möglich: Entweder volle Frankatur des Absendestaates oder Teilfrankatur für Normalpost, im Heimat-land entwertet, und deutsche Zusatzmarken mit deutscher Abstempelung.
*- Doppelfrankatur Tschechoslowakei und Deutschland von Teplitz-Schönau über Bordposamt nach Danzig. Ankunftsstempel Friedrichshafen 1.8.32
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Brief aus Russland mit deutschen Zusatzmarken: Moskau - Bordpostamt 30.7.32 - Hinfahrt nach Danzig, mit Luftpost bis Königsberg.
unten: Rückseite mit zweitem Zeppelinstempel, Ankunfts-Stempel Danzig; mit 4 Pf unterfrankiert (1,46 statt 1,50 RM. Die Nothilfemarke 6 + 4 Pf. für 10 Pf. gerechnet!
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Added: 19/09/2009
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