>> Unzureichend freigemachte - also nachportopflichtige - Sendungen in den
Jahren 1921-1923 nach Danzig-Langfuhr, -Neufahrwasser, Oliva und Zoppot:
*- Abb. 5 VS:
Wie schwierig die Einschätzung von geforderten Nachgebühren ist, zeigt dieser Beleg. Der Brief (genauer Doppelbrief wegen stark ausgebeuteltem Umschlag) aus Wien vom 27.7.1923 mit Ankunftstempel OLIVA c 30.7.1923 auf Nachportomarken in Höhe von 4.500 M war in Österreich bereits mit T 75 und in Oliva oder vorher in Danzig 5 bzw. Danzig 1 mit 4.500 M in Blaustift gekennzeichnet worden.
*- Abb. 5 RS:
Der Betrag für T 75 errechnet sich aus der damaligen Danziger Portoperiode mit 4.500 M.
Es handelte sich um einen unterfrankierten Auslandsbrief der 2. Gewichtsstufe.
*- Abb. 6:
Ein vorsätzlich unfrankiert gebliebener Auslandsbrief wird hier wiedergegeben. In Haifa (Palästina) wurde daher am 27.7.1923 Nachgebühr T 100 verlangt. Danzig-Langfuhr verklebte 6.000 M Nachtaxe am 11.8.23. Dies entspricht folgerichtig dem doppelten Betrag des Danziger Auslandsbriefportos. >>
Arge Danzig, RS 230, 2011, Literaturbeilage 158, Seite 6.
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Added: 07/01/2011
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