Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 235 - 2. quartal 2012 » Das postamtliche Ende der Dienstmarken
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Vor 85 Jahren :
Das postamtliche Ende der Dienstmarken in der Freien Stadt Danzig:
Hans-Joachim Düsterwald, Tel. +49 (0)591-73232, E-Mail: jo.duesterwald@t-online.de
„Mit Dienstmarken ungenügend freigemachte Sendungen werden nach den allgemeinen Bestimmungen behandelt“ lautet die Vorschrift. Aber dann heißt es weiter in der Verfügung: „Die Postanstalten haben im allgemeinen derartige Sendungen den absendenden Stellen, soweit es ohne erhebliche Zeitverzögerung möglich ist, zur Freimachung zurückzugeben“. (Vfg. Nr. 240 „Einführung von Dienstmarken“ der P.T.V. Danzig vom 17. August 1921 in Amtsblatt Nr. 23, 1921, Seite 129)
„Auf nichtamtlichen Sendungen sind Dienstmarken ungültig“.
Entgegen den gesetzlichen Vorschriften hat die Postverwaltung in Danzig auch mit Dienstmarken frankierte Postsendungen von Privatpersonen toleriert und ohne Nachgebührenforderung zugestellt. Mir sind weiterhin auch unbeanstandet zugestellte Karten- und Briefsendungen mit Mischfrankaturen von Frei- und Dienstmarken bekannt. Sicherlich waren die uns wohlbekannten „Philoutelisten“ wieder einmal hilfreich tätig.
*- Zustellungsurkunde des Danziger Gewerbegerichts vom 3.12.1926
Gebühr: Zustellg. Brief bis 20g (Ort) 10 Pf. + Zustellgebühr 40 Pf. + Rücksendg. 10 Pf. = 60 Pf.
portogerecht: (Rücksendung: „Briefportogebühr wie Zustellung“)
Mehrfachfrankatur (2 x Mi-Nr. D 47 aa) der 2. Dienstmarkenausgabe vom 1.3.1924 rückseitige Verschluss-Siegelmarke des Gerichts in blauviolett.
Arge Danzig, Rundschreiben 235, Seite 2290.
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Added: 02/05/2012
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