btn toggle

Galerie

Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 239 » Nachstempelungen der Danziger Inflationsmarken

>> Nachstempelungen der Danziger Inflationsmarken

Im vorigen Jahr gelang es, ihn und seine Schätze dingfest zu machen und in Berlin ins Gefängnis einzuliefern. Kurz vor der Gerichtsverhandlung – er war inzwischen aus dem Gefängnis entlassen, da Fluchtgefahr nicht vorliege – flüchtete er nach dem Ausland. Die mitangeklagten Postbeamten wurden zu 8 und 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Ein dritter Prozess hat kürzlich in Stuttgart stattgefunden. Hier waren die Nachstempelungen von Sammlern veranlaßt; sowohl lose Marken wie Briefe waren nachträglich entwertet worden. Auch hier griff das Gericht scharf zu, die Angeklagten wurden wegen Betrugs und Beamtenbestechung zu 6 und 4 Wochen Gefängnis verurteilt. Nach diesen Prozessen kann eigentlich niemand mehr im Zweifel sein, daß Nachstempelungen Fälschungen sind. Nach philatelistischer Auffassung besteht ja darüber keine Unklarheit; es ist aber gut, daß dieses Urteil nun auch juristisch bestätigt wird.

Der Inflations-Sammler-Verein hatte – um den weiteren Nachstempelungen den Boden zu entziehen – dem Reichspostministerium den Wunsch unterbreitet, alle Poststempel aus der Inflationszeit, soweit sie noch heute in Gebrauch sind, zurückzuziehen und vernichten zu lassen.

Darauf antwortet das RPM am 2.4. d. J.: "Zur Verhütung der nachträglichen Abstempelung von Postwertzeichen sind die Postbediensteten aus Anlaß vorgekommener Straffälle unter Bekanntgabe der gerichtlichen Bestrafungen wiederholt auf die Beachtung der entsprechenden Dienstvorschriften hingewiesen worden. Ausgemusterte Stempelköpfe werden bestimmungsgemäß unbrauchbar gemacht. Diese Maßnahmen halte ich für ausreichend. Die Zurückziehung aller Stempel mit nicht durchgehender Tageszeit lediglich zu dem Zwecke, eine mißbräuchliche Benutzung dieser Stempel zur nachträglichen Entwertung von Inflationsmarken zu verhindern, ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht angängig". ... Aus der vorstehenden Antwort des Reichspostministeriums geht hervor, daß das Nachstempeln streng verboten ist.

Die Landespostdirektion Danzig hat sich auf einen anderen Standpunkt gestellt und amtlich selbst Nachstempelungen, auch mit Rückdatierung der Stempel, vorgenommen und auf eine Anfrage u. a. geantwortet: "Da ich mich den Wünschen um sogenannte Gefälligkeitsstempel, die an mich von Händlern und Sammlern herangetragen werden und die beweisen, daß eine einheitliche Auffassung in dieser Frage in den beteiligten Kreisen noch nicht besteht, nicht ohne Schädigung meiner eigenen Interessen entziehen kann, so habe ich mir im Einzelfall die Erfüllung dieser Wünsche selbst vorbehalten. Da über diese auch sonst üblichen Gepflogenheiten die beteiligten Kreise ziemlich unterrichtet sein dürften und da auf keinen Fall postfrische Marken mit Gefälligkeitsstempel unter Nennwert abgegeben werden, vermag ich eine Schädigung der Sammler- und Händlerinteressen durch die Gefälligkeitsstempelungen nicht einzusehen." Die LPD Danzig ist also nicht darüber unterrichtet, daß Nachstempelungen in philatelistischen Kreisen als Fälschungen betrachtet werden und daß gerichtlicherseits solche Abstempelungen verfolgt werden. Um die Landespostdirektion von der Haltlosigkeit ihrer Stellungnahme zu überzeugen, haben Danziger Sammler sich an namhafte philatelistische Stellen, Vereine und Sammler mit der Bitte um Stellungnahme gewandt.

Diese Stellungnahme – von der Bundesfälschungsbekämfungsstelle, der Infla-Prüfstelle, Inflat. S. Verein, Fälschungsbekämpfungsstelle Ostpreußen, namhaften Vereinen aus Berlin, Dresden, Königsberg, Hannover, Kassel usw. – war so eindeutig, daß die LPD Danzig inzwischen das Nachstempeln eingestellt haben soll, kursierende Freimarken aber weiter gefälligerweise abstempelt. Diese Entwertungen sind und wurden mit dem Stempel Danzig 1 z – also Pendant zu Hamburg 1 z – ausgeführt.

Da in Danzig nun zwei solcher 1-z-Stempel in Benutzung sind – einer, der im ordnungsmäßigen Postverkehr steht und der zweite als Nachstempelungs- und Gefälligkeitsstempel, muß jeder Sammler, der sich mit Danzig-Marken befaßt, diese Stempel unterschieden können.

gültig vom 26.8.22 bis 9.10.25
Infla-echt nur ohne Lücke!

gültig vom 25.5.24 bis 2.5.44
Gefälligkeitsstempel

Mit dem Gefälligkeitsstempel sollen sehr viele Danzig-Marken, besonders bessere Werte, die man aus dem regelrechten Verkehr kaum bekommt, gestempelt worden sein. Jeder Sammler achtet in seinem eigenen Interesse beim Erwerb von Danzig-Marken auf den Stempel und weist Marken mit 1 z in Blockschrift zurück. Zweifellos werden sich viele Sammler und Händler durch die Maßnahme der Danziger Postverwaltung geschädigt fühlen. Dieser Fall zeigt aber einmal mehr, daß man jede Art der Gefälligkeitsabstempelung ablehnen sollte, denn die Marke wird dadurch zu einer Ware, die man nach Gefallen herstellen kann und der eigentliche Sinn des Sammelns von gebrauchten Marken geht dabei verloren.

Arge Danzig, Rundschreiben 239, Seite 2442.


Hits: 3695

Added: 27/03/2013
Copyright: 2024 Danzig.org

Danzig