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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 208 - 3. Quartal 2005 » 22. -847. - Danzig Postrouten und Postgebüren in bewegten Zeiten.

>> Danzig Postrouten und Postgebüren in bewegten Zeiten.
Danzigs Korrespondenz nach Frankreich zwischen 1793 und 1818.

> wörtliche Text der 10 Artikel des Elbinger Vertrages isl in „Unser Danzig " (1950) verötfenllicht und beschältigl sich mit den Grenzen, den Leuchttürmen, der Fischerei usw. der neu gebildeten Freien Stadt. Obwohl sich Danzig wieder .Freie Stadt" nennen konnte, war seine Mach! eingeschränkt. Ein Iranzösischer Gouverneur, der Genoral Rapp. hatte das lotzte Wort über alle politischen Entscheidungen. Nachdem Napoleon die Schlacht gegen Rußland verlor, zogen russische und verbündete Truppen schließlich in Richtung Danzig. Nach der Belagerung der Stadt durch russische und preußische Truppen zogen sich die Franzosen im Januar 1814 zurück. Die Preußen kehrten nach einigen Plänkeleien mit den russischen Okkupationstruppen wieder in die Stadt zurück. Ihre Herrschalt war wiederhergestellt und dauerte bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Versales 1920. Danach wurde eine „Freie Stadt Danzig" gebildet, die bis 1939 bestand (zweite Restauration).

II. Die Postgeschichte von 1793 bis 1818

Die Postdtenste von Thum u. Taxis
Seit Beginn der Postgoschichte in Europa bewilligte der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches durch kaiserliches Privileg der Familie von Thum und Taxis das Monopol der Briefzustellung in seinem Reich. Dieser Postdienst durch das Haus von Thum und Taxis ist I. allg. bekannt als die „Reichspost. Doch einige der deutschen Monarchen leisteten Widerstand betreffs dieses Vorrechtes. Preußen z.B. verweigerte diese Rechte innerhalb der preußischen Lander. Nach dem Frieden von Lunövllle vom 9. Februar 1601 war der Rhein die neue Grenze zwischen Frankreich und Deutschland. Resullierend aus diesen veränderten Grenzen und dem Verlust dos Posteinkommens von der linken Rheinseito heffte Thum u. Taxis auf einen neuen Postvertrag mit Frankreich. Solch ein Vertrag wurde In der Tal am 14. Dezember 1801 abgeschlossen. Nach der Ratifizierung am 31. Dezember wurde er aber erst im Okiober 1802 in Krad gesetzt. Dieser ausgedehnte Vertrag mit 61 Paragraphen besagt in § 60, daß der Vertrag nicht widerrufen werden kann, selbst nicht im Kriegsfall. Die Briefzustellung war heilig und sollte unter allen Umständen fortgeführt worden!
Mit diesem Vertrag wurden zum ersten Mal deutsche Regionen, hier die Gebiete der Reichspost, In Rayons aufgeteilt. Ahnlich der Verfahrensweise In Frankreich, das in 5 Rayons autgeteilt war, wurde das Reichspostgebiet in 4 Rayons geteilt. Jedes Postamt der Reichspost erhielt einen Poststempel mit dem Ortsnamen und seiner Rayonzahl. Grenzauslauschämter erhielten Rayonstempcl, um jeden Brief zu kennzeichnen, der nicht solch eine Rayonnummer trug. Das Fehlen solch einer Rayonnummer bedeutete entsprechend dem Verlrag, daß der Brlot vom ersten und billigsten Rayon kam und wurde als solcher durch Frankreich entschädigt. Das Ganze bezog sich nur aul Post aus dem Gebiet der Rclchspost. Der Vertrag legte auch fest - gegen den Willen Preußens, das keinen Vertrag mit Frankreich hatte, daß Transitpost durch Preußen von Polen, Rußland und den skandinavischen Ländern sowie die preußische Post nach Frankreich durch Thum und Taxis ausgetauscht werden sollte. Preußen und folglich Danzig waren kein Teil der Reichspost. Darum finden wir auch keine Rayonstempel auf Post aus Danzig und anderen preußischen Orten. Alle Post von und durch Preußen bis zum nächsten Austauschamt von Thum und Taxis mußte im Voraus bezahlt werden. Solch ein Briet wurde behandelt als vom orston Rayon kommend. Manchmal sieht man auf Kuverts aus Danzig Rayon 1 abgeschlagen. Das ist aber die Ausnahme. Im Vertrag wurde festgelegt, wo die Austauschämter waren (Thum und Taxis - -> Frankreich): Kehl-Straßburg, Mannheim-Worms, Kassel-Mainz, Thal-Koblenz, Deutz-Köln und Düsseldorf-Neuss. Abgesehen von diesen gab es Thurn-und-Taxis-Ämter in Frankfurt und Hamburg für Post direkt nach Paris. Alle Thurn-und-Taxls-Austauschamter mußten die Post aus Ländern außerhalb der Rclchspost mit einem Stempel kennzeichnen, der auf das Ursprungsland hinweist. Zu diesem Zweck hatten sie Stempel wie Prusse für Post aus Preußen, Hesse für Post von den ehemaligen hessischen Regionen (Letzterer wurde auch für preußische Transit-Post durch Hessen benutzt.), Basse Saxe und Haute Saxe für Post aus Sachsen etc. Hamburg hatte keine solche Stempel und benutzte dafür den Rayonpoststempel R.N. 4. für Post aus den nordischen Ländern.
Dieser Postvertrag blieb bis zum Fall des Heiligen Römischen Reiches 1806 wirksam. Nach der verlorenen Schlacht von Austerlitz und dem Abdanken Franz II. im Jahre 1806 verloren alle Vereinbarungen mit den deutschen Monarchen ihre Gültigkeit, auch die mit dem Haus von Thum und Taxis. Der Vertrag von 1801 verlor dadurch seine Gültigkeit.
In Hamburg gab es neben vielen anderen fremden Poslanstallen, wie dem vom Groß-Herzogtum Berg, ein separates Postamt der Reichspost. Dieses beendete nach der französischen Besetzung Hamburgs im November 1806 seine Tätigkeit. Nur noch Berg und Dänemark betrieben ein Postamt. Im August 1808 wurde auch Berg zugunsten des französischen Postdienstes verdrängt.
Das Haus von Thum und Taxis versuchte, den Schaden zu minimieren, indem es bllatoralo Vorträge mit den Monarchen des ehemaligen Reiches schloß, die nun im Rheinbund vereinigt waren, später auch mit den Machlhaborn von Weslphalen (1808) und Berg (1812). Trotz vieler Schwierigkeit versuchten Thum und Taxis, in den geschrumpften Postgebieten ihren Kopf über Wasser zu halten.

Rundschreiben 208, 2005, Literaturbeilage 847, Seite 3.


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Added: 14/07/2007
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