>> Stempelinschrift n.g.Fr. geklärt
. (Anton Auffenberg)
So weit Herr Dr. Lutz, dem wir für seine äußerst interessanten Ausführungen recht herzlich danken. Für Rückfragen steht er gern zur Verfügung.
Wenn auch die Redaktion seinen letzten Satz nicht unterstützt - schließlich bleibt der Brief trotz dieses Stempels ein Danzig-Beleg (natürlich nicht für das Spezialgebiet „Devisenkontrollstempel") -, so dürfte die Frage doch nunmehr eindeutig beantwortet sein. Dieser Stempel wird also in keinem der Danzig-Katalog-Bände auftauchen.
Bleibt nur noch die Frage: Und das Porto von 6,05 Mark ???
Gebührenheftchen
Ab dieser Nummer liegen den Rundschreiben der nächsten Zeit Gebührenheftchen der Danziger Post bei.
Da die Herstellung der Heftchen im Format DIN A 6 einen erheblichen Arbeitsumfang erfordert, werden sie als DIN A 4-Seiten beigelegt. Hieraus kann sich jeder selbst das Heftchen auf folgende Weise zusammenstellen:
1. Die DIN A 4-Seiten in der Mitte waagerecht zerschneiden, so dass DIN A 5-Seiten im Querformat entstehen. Auf die Darstellung einer Trennlinie wurde verzichtet, weil beim Drucken leicht eine Verschiebung eintreten und dadurch die Seiten ungleich hoch werden könnten.
2. Die querformatigen DIN A 5-Seiten in der Mitte senkrecht einzeln nach hinten scharfkantig umfalten und so ineinander stecken, dass die Seitenzahlen fortlaufend sind.
3. Die so ineinander gesteckten Seiten wieder auffalten und mittig zweimal heften.
Dieser Nummer ist das Postgebührenheftchen mit Stand 1.7.1922 beigefügt.
Einschreib-Zettel fiir Selbstbucher ?
(Anton Auffenberg)
Unser ArGe-Mitglied Georg Cassau legt einen Einschreibbrief mit einem Klebezettel von Danzig 1 (645 ad) vor, der aber einen Aufgabestempel von Danzig 2 vom 10.11.41 trägt. Wie passt das zusammen?
Schon früher wurde die Vermutung geäußert, dass Einschreib-Zettel von Danzig 1 mit zwei Buchsta-ben von Selbstbuchem benutzt wurden. Ich habe nun einmal mir vorliegende Kopien solcher Belege gesichtet und folgendes festgestellt:
1. Die Einschreibzettel mit 2 Buchstaben gibt es nur von Danzig 1.
2. Es sind mehrere Belege vorhanden, die dennoch Aufgabestempel anderer Postanstalten tragen. Die amtlichen Verfügungen sagen nicht viel über Selbstbucher aus. Es war diesen aber möglich, unabhängig vom Eindruck (Einschreibzettel, Paketzettel) die Post auch bei anderen Postanstalten aufzuliefern.
3. Eine „Serie" von 3 Belegen desselben Absenders (Robert Woter) lässt darauf schließen, dass auch bei Einschreiben Selbstbuchen möglich war.
Die drei Belege sind:
a) Zettel Nr. 449 cb 23.1.42
b) Zettel Nr. 684 cb 12.6.42
c) Zettel Nr. 947 cb 18.2.43
Wie man sieht, haben alle 3 Belege die Buchstabenfolge „cb". Es ist ganz unwahrscheinlich, dass das ganze Jahr über an einem Schalter nur diese Rolle verwendet worden sein sollte. Dazu war das Briefe-Aufkommen doch viel zu groß. Aber für den Bedarf von Herrn Woter könnte das zutreffen.
Weiter liegen 2 Belege des Absenders Richard Bury vor; beide tragen Einschreibzettel mit der Buch-stabenkombination „bk". Die Aufgabestempel sind Danzig * 4 a vom 14.4.42 bzw. 23.6.42.
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Arge Danzig, Rundschreiben 189, September 2000, Seite 1171.
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Added: 23/11/2015
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