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Gallery » Rundschreiben 140 - 4. Quartal, 1988 » Die Provinz Westpreußen in postalischer Hinsicht

>>Studio über die Provinz Westpreußen, ihre Regierungsbezirke und Kreise und die Post in den Jahren 1772-1920 

>> Literaturbeilage 916

>> Die Provinz Westpreußen in postalischer Hinsicht
schen Postämtern I. und II. Klasse und Postexpeditionen I. und II. Klasse unterschieden.

Nach den Verwaltungsberichten der beiden Oberpostdirektionen bestanden in der Provinz im Jahre 1859
4 Postämter I. Klasse
7 Postämter II. Klasse
17 Postexpeditionen I. Klasse und
89 Postexpeditionen II. Klasse
insgesamt 117 Postanstalten. Das waren 46,3 % mehr als 1850 mit 80 Postanstalten.

Es ist oben bereits erwähnt worden, daß sich der Bau von Eisenbahnstrekken vorteilhaft auf die Entwicklung der Provinz auswirkte. Postalisch brachte die Eröffnung von Bahnstrecken u.a. durch die Preußische Ostbahn (ab Juli 1851), die Hinterpommersche Eisenbahn (ab September 1870) und die Preußischen Staatsbahnen (ab Juli 1882) eine Verstärkung des Verkehrs und führte an den Bahnorten zur Einrichtung vieler Postanstalten und an Bahnhöfen zur Einrichtung der Postspeditionsämter (ab 1856 Eisenbahnpostämter genannt) Nr. 11 und 12.

Durch den Allerhöchsten Präsidialerlaß vom 18. Dezember 1867 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1868 die preußische Post in die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens des Norddeutschen Bundes übergeführt. Diese wurde von dem "Generalpostamt des Norddeutschen Bundes" und der "Generaldirektion der Telegraphen des Norddeutschen Bundes" geleitet.

Auf den Norddeutschen Bund folgte 1871 das Deutsche Reich. Das Verfassungsgesetz vom 16. April 1871 trat auf Grund der im November 1870 abgeschlossenen Verträge zwischen dem Norddeutschen Bund einerseits und den Ländern Baden, Hessen, Bayern und Württemberg anderseits bereits zum 1. Januar 1871 in Kraft. Die Verfassung regelte in den Artikeln 48-52 das Postwesen als Reichssache. Sonderreglungen galten nach Artikel 52 für Bayern und Württemberg.

In der sich 1871 entwickelnden Reichspost (ohne Bayern und Württemberg) erhielten die Postdienststellen auf Grund der Generalverfügung des Reichskanzlers vom 20. August 1871 die zusätzliche Bezeichnung "Kaiserlich..", z.B. Kaiserliche Oberpostdirektion Danzig, Kaiserliches Postamt Thorn.

Am 1. Januar 1872 trat in der Organisation der Post in Westpreußen insofern eine Änderung ein, als die Oberpostdirektion Marienwerder aufgelöst und ihr Bezirk mit dem der Oberpostdirektion Danzig vereinigt wurde. Der Grund lag in dem zu geringen Umfang des Danziger Bezirks. Er war der kleinste in Preußen gewesen. In der Folge zeigte sich jedoch,

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Arge Danzig, Rundschreiben 140, Literaturbeilage 916, Seite 10.


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Added: 06/03/2016
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