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>> Zwei Briefe mit Einlieferungsgebühr

Einschreiben vom 18.4.38 nach Kraköw (Polen)

erforderliches Porto (ab 1.9.1923 nach Polen wie nach Deutschland):
Brief über 20 g 50 P + Einschr.-Gebühr 30 P + Einlieferungsgebühr 20 P = 1 G
Der Brief ist also portogerecht. Warum er aber von einem Danzig-Prüfer den Infla-Zier-stempel erhielt, ist mir nicht erklärlich.

Der Brief nach Polen wurde im Auslands-PA Danzig 5 um 13 Uhr abgestempelt. Warum wurde aber zu dieser Zeit eine Einlieferungsgebühr verlangt? Ein Blick in den ewigen Kalender bringt Gewissheit: Der 18. April 1938 war der Ostermontag und damit in Danzig ein Feiertag. Der abgeschlagene blauviolette Stempel ist im Band 3 der Wolffschen Kataloge auf S. 107 unter der Nr. 121 zu finden.

An den Postämtern Danzig 1, Danzig 5 und Zoppot konnte außerhalb der normalen Öffnungszeiten Post aufgegeben werden, doch die dort verwendeten Einlieferungsgebühr-Stempel sind nicht einheitlich gestaltet (s. Wolff Band 3, S. 106-107).

Eine LP-Beförderung wurde vom Absender nicht verlangt, und so wurde der Brief mit der Bahn befördert. Er kam schon am nächsten Tag, dem 19.IV.38, in Kraköw an.


Arge Danzig, Rundschreiben 257, 4. Quartal 2017, Seite 3093.


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Added: 11/11/2017
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