>> Die Bauten der Ordenszeit:
Die alte burg der pommerellischen Herzöge wurde um 1340, als der spätere Hochmeister Winrich von Kniprode Komtur von Danzig war, durch einen Neubau ersetzt. Er umfaßte das Gelände zwischen der Mottlau, dem Fischmarkt, der Straße an der "Schneidemühle", dem Heveliusplatz und Karpenseigen. Die "Vorburg" mit den Wirtschaftsgebäuden war dem "Hause", dem Wohnsitz der Ritter mit eigener Kapelle und hohem Turme, vorgelagert. Die Reste der Fischerbevölkerung wurden schon bald nach 1310 im Schutze der Burg auf dem Hakelwerk neu angesiedelt. Es bildete zunächst eine selbständige Gemeinde und ging im 15. Jahrhundert in die Altstadt auf.
Danzigs Verhältnis zu Polen:
Nachdem Danzig unter der Herrschaft des Ordens sich wohl seines Schutzes erfreut, aber der außenpolischen Selbständigkeit entbehrt hatte, suchte es diese durch die Abwendung vom Orden zu erlangen. Als die Stadt mit dem König von Polen in Beziehungen trat, war sie daher nicht gewillt, den einen Herrn gegen einen anderen einzutauschen, sonder sie war bemüht, sich jeder Oberherrschaft zu entledigen. Es ist dies nicht völlig gelungen. Da der Kampf gegen den Orden nur im Bunde mit den übrigen Ständen des Ordensstaaten ausgefochten werden konnte, mußte sie sich deren Verhalten weitgehend anschließen. Weil nun ein Teil der Stände, besonders der Adel des Kulmerlandes, bereits seit längerer Zeit Verbindungen mit dem König von Polen angeknüpft hatte, mußte auch Danzig Verhandlungen mit ihm aufnehmen. Der Danziger Rat erkannte dabei deutlicher als seine Bundesgenossen, daß es Polen daran gelegen war, das gesamte untere Weichselland in seine Gewalt zu bringen. Er hat daher versucht, solange als es irgend anging, den Hochmeister zur Nachgiebigkeit gegen die Forderungen der Stände zu bewegen, um den Zusammenhalt des Ordensstaates zu wahren. Erst als die Politik des Ordens jede Verständigung unmöglich machte, ist Danzig auf die Seite seiner Gegner getreten. Es ist aber sogleich auch wieder bestrebt gewesen, die Befugnisse des Königs gegenüber den Ständen und besonders gegenüber der eigenen Stadt soweit als möglich einzuschränken. Der preußische Ständestaat sollte ein selbständiges politisches Gebilde sein und nur von Einheimischen, von einem Landesrat aus Vertretern des Landadels, der hohen Geistlichkeit und der Städte, verwaltet werden. Es sollte nur eine Personalunion, nicht eine Realunion hergestellt werden. Der polische König sollte, wie es die spätere Danziger Staatsrechtslehre ausdrückte, der "Beschirmer", nicht der Beherrscher von Land und Städten sein. Diese sollten keinen Teil des polnischen Reiches bilden, sondern mit diesem nur den Oberherrn gemeinsam haben. Anders als die meisten anderen Stände hat es die Stadt Danzig verstanden, ihre eigenen Rechte und die Rechte des polnischen Königs von Anfang an in den Jahren 1454 - 1457 urkundlich festzulegen.
Der König von Polen wurde von Danzig als Schirmherr anerkannt. Er übernahm die Verpflichtung, die Stadt gegen auswärtige Gegner zu schützen, soweit ihre eigenen Kräfte dazu nicht ausreichten. Er hatte aber nicht das Recht, in die Angelegenheiten der Stadt sich einzumischen, denn er mußte ihre "Rechte und Freiheiten" bestätigen. Auch alle seine Nachfolger mußten dies erst tun, bevor der >>
Geschichte der Freie Stadt Danzig, Erich Keyzer, Seite 13.
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Added: 11/11/2010
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