Aufdruck- und Stempelfragen:
Eilbrief Danzig - Warschau 1917:
[Ton Hulkenberg, Tel. 0031-3329-83261, E-Mail: a.hulkenberg@casema.nl]
Eilbotenbrief aus Danzig nach Warschau vom 26.5.1917.
Gebühr ab 1.8.1916: 15 Pf + Eilzustellgebühr 25 Pf = 40 Pfennig = portogerecht.
Die Gebühren ins damalige „Generalgouvernement Warschau“ waren denen ins Deutsche Reich gleichgestellt.
Unten links befindet sich – teils unterm „Eilboten“-Klebezettel - der Stempel “Handelserlaubnis / Danzig / II 4 B. 150/16 / 4. August 1916“ (= Selbstzensur für Handelsunternehmen).
Der unleserliche rote Stempel in der oberen Mitte bedeutet Gepr. Überw. stelle Posen.
Lt. MICHEL-Katalog beschränkte sich der Dienst der Kaiserlich Deutschen Post nur auf deren Postämter, d. h., dass die Weiterbeförderung von anderen Einrichtungen vorgenommen wurde, die teilweise zusätzliche Gebühren erhoben.
Im obigen Fall sagt der Stempel Poczta Miejska * Fenygi * (Kreisstempel unterhalb des Danzig-Stempels) aus, dass die polnische Stadtpost den Brief weiter beförderte und dafür 22 polnische Fenygi vom Adressaten kassierte.
Auf der Beleg-Rückseite befindet sich ein Warschauer Ankunftstempel vom 29.5.1917.
Bleibt zu fragen, welche Bedeutung das D im Kreis besitzt.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Arge Danzig, Rundschreiben 235, Seite 2302.
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Added: 02/05/2012
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