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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 188 - 3. Quartar 2000 » Anton Auffenberg: Definition „Raum Danzig"

Anton Auffenberg: Bahnpost im Raum Danzig

>> 3 Behandlung der Bahnpostbelege, Abstempelungen

Die zusätzliche Datumsangabe bei Bahnpost-Transporten ohne Beamten-Begleitung war erforderlich, weil die Kondukteure weder Entwertungsstempel (Vierringstempel) noch (bis in die Reichspost-Zeit hinein) Kursstempel führten. Die eigentliche Abstempelung der Briefe erfolgte in dem Postamt, bei welchem die Ablieferung unmittelbar zu bewirken ist.

Hiervon gibt es gewisse Ausnahmen. So wird in der Postdienst-Instruction von 1854 ausgeführt:

Auf Bahnhöfen, wo die Einlieferung von Briefen sehr bedeutend ist, kann an Stelle aller jener Be-zeichnungen der Abdruck eines förmlichen Aufgabestempels, welcher den Namen des Bahnhofs und die Einlieferungszeit enthält, in Anwendung gebracht werden.

Die Angabe auch des Datums (trotz des zusätzlichen Abdruckes des Kursstempels) könnte als Beweis dafür dienen, dass alle Briefe von diesen Orten (also auch die ohne Beamten-Begleitung) mit solchen Stempeln behandelt werden sollten.

Von dieser Möglichkeit wurde in Danzig Gebrauch gemacht. Die zugelassene Erleichterung durch Verwendung eines Stempels bedeutete wohl nicht, dass die (fahrenden) Büros nun alle einen solchen Stempel erhielten; das hätte nicht allzuviel vereinfacht. Vielmehr wurde wohl im Danziger Bahnhof eine stationäre Stelle (der Bahnpost) eingerichtet, die diese Abstempelung vornahm (und sicherlich auch gleich den Entwertungsstempel aufdruckte), so dass die fahrenden Büros die Briefe nur noch mit dem Kursstempel zu versehen hatten. Diese stationäre Stelle war sicher sehr klein, vielleicht bestand sie überhaupt nur aus einem Beamten.

4 Definition „Raum Danzig"

Uns interessieren die Bahnposten im „Raum Danzig". Während dieser Raum bei den Aufgabestem-peln einfach als „alle Postanstalten im räumlichen Gebiet der (späteren oder früheren) Freien Stadt Danzig" definiert werden konnte, ist der Fall bei der Bahnpost anders. Dies rührt einfach daher, dass bei den Aufgabestempeln „stationäre" Postanstalten zuständig sind, bei der Bahnpost aber in der Regel „nicht stationäre" (ambulante, fahrende) Postanstalten. Hierzu einige Beispiele:

1. Ein Brief geht per Bahnpost von Berlin nach Bromberg. Er erhält den Bahnpoststempel „BERLIN-DANZIG", hat aber Danziger Gebiet nie berührt.

2. Ein Brief geht von Dirschau nach Marienburg. Er läuft zwar über Danziger Gebiet, erhält aber den Bahnpoststempel „BR0MBERG-EYDTKUHNEN", also ohne Danzig-Bezug.

3. Ein Brief geht von Simonsdorf nach Zoppot. Obwohl Aufgabe- und Zielort zu Danzig gehören und der Brief fast nur über Danziger Gebiet befördert wird, erhält auch er keinen Bahnpost-stempel mit Danzig-Bezug, sondern z.B. DIRSCHAU-MARIENBURG.

Diese Beispiele ließen sich fortsetzen. Wie kann man angesichts dieser Problematik denn nun über-haupt ein Sammelgebiet „Danziger Bahnpost" abgrenzen ?

Die Frankatur mit Danziger Marken kann nicht alleiniges Kriterium sein; hiermit würde ja nur die Zeit 1920-1939 erfasst. Andererseits können Abdrucke von Bahnpost-Stempeln auf Briefaus-schnitten oder Marken außerhalb der Freistadt-Zeit — bei denen ja eine „Mitwirkung" des Danziger Raumes nicht festgestellt werden kann — nicht einfach alle unter den Tisch fallen. Daher sollte das Sammelgebiet Danziger Bahnpost alle Bahnpost-Stempel umfassen, die entweder direkt einen Danzig-Bezug im Stempel aufweisen oder die in Danziger Orten aufgegeben sind, aber einen Bahnpost-Stempel ohne Danzig-Bezug erhalten haben. Im ersten Falle muss dabei in Kauf genommen werden, dass dieser Stempel Danziger Gebiet nie berührt hat. Im zweiten Falle kann der Absender ein wichtiges Kriterium sein.

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Rundschreiben 188, Literaturbeilage 997A, 15. Juni 2000, Seite 4.


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Added: 23/11/2015
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