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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 230 - 1. Quartal 2011 » Über unzureichend freigemachte, also nachportopflichtige, Sendungen

>> Über unzureichend freigemachte - also nachportopflichtige - Sendungen in denJahren 1921-1923 nach Danzig-Langfuhr, Danzig-Neufahrwasser, Oliva und Zoppot:
Prof. Dr. U. E. Klein, Tel. 0271-390256, E-Mail: marret-udo.klein@gmx.de - - - 15. November 2010.

>> Wie hoch diese Arbeitsbelastung für die Ämter Langfuhr (1924 etwa 55.000 Einwohner, welche vom obigen Stadtkreis Danzig rechnerisch zu subtrahieren waren) oder Zoppot (1924: 22.950 Einwohner) war, ist weitaus schwieriger abzuschätzen. Besonders in Betracht ziehen muss man nämlich, dass in der Zeit vor 1924, also z.B. im Jahr 1923, mit insgesamt 15 neuen Portoperioden alleine für das Stadtgebiet ohne Auslandsporto, Polenporto oder DR-Porto das entsprechende Aufkommen noch deutlich höher gewesen sein dürfte.

Für Danzig-Langfuhr ergibt sich nun nach Einführung der Nachportomarken am 1.10.1921 anhand der mir vorliegenden 19 Nachportobelege folgendes Bild für die Jahre 1921 - 1923: 17x wurde der Stempel DANZIG-LANGFUHR c benutzt, 2x der Stempel DANZIG-LANGFUHR * f (siehe dazu später).

Für Zoppot tragen nur die Portomarken eines frühen Nachportobriefes vom 1.12.1921 den Stempel ZOPPOT b, eine später zu besprechende Nachportokarte den Stempel ZOPPOT a FSD (FSD = FREIE STADT DANZIG) und ein Brief aus Memel den Stempel ZOPPOT f, alle übrigen 7 Belege den Stempel ZOPPOT e FSD.

Aus Oliva tragen die Portomarken auf allen 4 Nachportobelegen den Stempel OLIVA c FSD. (Ein Beleg wird später abgebildet.)

Kein Beleg trug die nur am Postamt 1 für wenige Tage ans Publikum verkauften und postalisch nicht benutzten überdruckten Portomarken MiNr. 26 - 29.
Die fünfte Preisspalte im Michel-Spezialkatalog Deutschland für diese Marken auf Brief sollte daher zurückgezogen werden!

Im Rahmen dieser Ausarbeitung interessierte natürlich auch, nach welchen Regeln die Nachportoberechnung erfolgte. Für Inlandspost wurde wie bekannt das Doppelte des Fehlbetrages erhoben.

Für Auslandspost ist die Situation verwirrend. Gesichert ist zunächst (Harald Warning, private Handbuchausgabe 1990: "Die Berechnung der Nachgebühren seit 1875, Bedingungen der UPU" und B.J. Hüske: "Nachgebühren im Deutschen Reich 1906 - 1945", INFLA-Bücherei 52, 2003) aus der Sicht der Deutschen Reichspost, dass im Verkehr zwischen Deutschem Reich und Danzig auch das Doppelte des Fehlbetrages erhoben wurde (mit Aufrundungen). Zwischen dem 01.03.1923 und 30.06.1923 sollte nur das Anderthalbfache des Fehlbetrages erhoben werden, was jedoch offensichtlich aufgrund der vielen Belege aus dieser Zeit nicht eingehalten wurde.

Eine Besonderheit war auch, dass in Danzig während der Spätinflation, als im Deutschen Reich und in Danzig parallel erfolgende Portoerhöhungen allerdings erst an verschiedenen Tagen wirksam wurden, nur das DR-Porto berücksichtigt wurde, wenn Danziger Nachportomarken verklebt werden mussten. Schließlich hatte der Postkunde wegen des vereinbarten Inlandsportoabkommens zwischen Deutschem Reich und Danzig diese Folgen nicht zu tragen. Das Deutsche Reich war also nicht Ausland.

Die eingehende Auslandspost wurde im Freistaatgebiet wahrscheinlich wie im Deutschen Reich behandelt, spezielle Danziger Unterlagen sind m. E. nicht vorhanden. Aus den erwähnten Publikationen ergibt sich jedoch der schon erwähnte Verdopplungszwang, allerdings wurde für schwierige Fälle eine niedrigere Mindestgebühr von 30 (Gold-) centimes festgesetzt. 30 centimes (T 30) entsprachen im Deutschen Reich in jeder Portoperiode dem Tarif für eine Auslandspostkarte, wie sich aus obiger Literatur ergibt. Danzig hat sich gleichartig verhalten, wie anhand einiger Beispiele vorgestellt wird. >>

Arge Danzig, RS 2011, Literaturbeilage 158, Seite 2.


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Added: 07/01/2011
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