>> Über unzureichend freigemachte - also nachportopflichtige - Sendungen in den Jahren 1921-1923 nach Danzig-Langfuhr, Danzig-Neufahrwasser, Oliva und Zoppot:
>> Es gab zwei Arten aus dem Ausland eingehender nachportopflichtiger Belege, solche mit der Kennzeichnung T als Kurzzeichen für noch zu erhebende Nachgebühr wegen ungenügender Freimachung und T mit zugesetzter Zahl sowie mit und ohne hinzugefügter Abkürzung für "centimes".
Damit bedeutet;
T 100 = Nachporto in Höhe des doppelten Danziger Auslandsbriefes,
T 75 = Nachporto des Eineinhalbfachen eines Danziger Auslandsbriefes
(benutzt für so genannte unzureichend frankierte Doppelbriefe),
T 50 = einfaches Danziger Auslandsbriefporto,
T 30 = einfaches Danziger Auslandspostkartenporto und
T 25 = halbes Danziger Auslandsbriefporto.
Eine Besonderheit in der Nachgebühren-Berechnung wird im Postbuch für das Deutsche Reich 1934 auf Seite 13 näher erläutert: "Für die Nachsendung im innerdeutschen Verkehr richtig freigemachte gewöhnliche Sendungen nach dem Ausland werden die Auslandsgebühren unter Anrechnung der für den Inlandsverkehr bezahlten Freigebühren angesetzt." Das heißt, die fehlende Auslandsgebühr wurde nicht verdoppelt.
Dieser Grundsatz galt offensichtlich auch für die erste jetzt näher zu besprechende Nachtaxesendung. Es handelt sich um die im Arge-Rundschreiben 226 (2010) Seite 2012 abgebildete Postkarte aus Berlin vom 26.08.1922 nach Zoppot mit dem Stempel ZOPPOT a FSD 31.8.22. Dies ist eine mit T. gekennzeichnete Postkarte, die wegen Anschriftenänderung nach Zoppot dort zunächst mit dem Doppelten des Fehlbetrages belegt werden sollte. Dieser Fehler wurde durch den kenntnisreichen Kontrolleur in den einfachen Fehlbetrag abgeändert, da es sich nämlich um eine Nachsendung wegen Anschriftenänderung handelt.
Ähnlich ist die Situation bei Abb. 1 auf der nächsten Seite, eines Auslandsbriefes aus Schweden, der nur mit Inlandsporto frankiert war und am 21.8.23 in Danzig-Langfuhr mit der ungewöhnlich niedrigen Nachportosumme von 2.000 M belegt wurde. Die in Schweden angebrachte Nachtaxemarkierung mit 2,5 cent. macht auf die Besonderheit der in Schweden vorgenommenen Anschriftenänderung aufmerksam. >>
Arge Danzig, RS 211, Literaturbeilage 158, Seite 3.
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Added: 07/01/2011
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